Hallo,
Können Riester-Rentenbeiträge (Förderrente) irgendwie vom Einkommen für das Kindergeld abgezogen werden bzw. irgendwie anders geltend gemacht werden?
Bei "normalen" Arbeitnehmern können die Beiträge ja als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung ausgegeben werden.
Viele grüße
Michael
Für Kindergeld gilt als Altersgrenze das 18. Lebensjahr, erweitert auf
25 Jahre für Berufsausbildung.
Eine weitere Einschränkung kann die zulässige Höchstgrenze von jährlich
7.680 eigenen Verdienstes im Jahr sein.
Der Betrag von 7.680 ermäßigt sich noch um die Pendlerpauschale, min -
destens aber um den Pauschbetrag von jährlich 920, hinzu kommen noch die
Abzugsbeträge zur Sozialversicherung.
Der Beitrag zur Riesterversicherung ist nicht abziehbar.
Auch bei" normalen Arbeitnehmern" wirkt sich die Absetzbarkeit nur aus,
wenn der steuerliche Effekt größer ist als Zulagen.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Michael,
wenn Ihr Kind bei seinem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung nutzt, reduziert dieses anerkannt das Einkommen hinsichtlich der Kindergeldfreigrenze.
MfG