Hallo Bärbel,
sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, so gehören Sie weiterhin zum Personenkreis der unmittelbar Förderberechtigten.
Sofern Sie eine Altersvollrente beziehen, wäre eine mittelbare Förderberechtigung gegeben, wenn Ihr Ehemann einen eigenen Riester-Vertrag hat und unmittelbar förderberechtigt ist.