Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterförderung Ehegattenvertrag

von Volker16.10.2009 | 16:48
1037 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wenn eine selbst nicht direkt förderberechtigte Ehefrau über einen Ehegattenvertrag die volle Förderung für sich und ihre Kinder bekommen möchte, ist es dann notwendig, dass der direkt förderberechtigte sozialversicherungspflichtig angestellte Ehemann auch soviel in seinen Vertrag einzahlt, dass er die volle Förderung erhält? Oder Genügt es, dass er, einen geringeren Eigenanteil einzahlt, in Kauf nimmt, dass er für sich nicht die volle Grundzulage erhält und seine Ehefrau bekommt trotzdem auf ihren Vertrag die volle Förderung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der unmittelbar Föderberechtigte muss seine vollen 4% zahlen damit auch der mittelbar Förderberechtigte sein vollen Zulagen erhält.

3 Antworten

Schiko.am 16.10.2009 | 17:50
Nachtigal ich hör dir trampeln, so gehts es natürlich nicht. Zahlt der Ehemann nicht die 4% aus dem Vorjahresbrutto vermindern sich alle Zulagen prozentuell entsprechend. Immer natürlich diese 4 % bis zum steuerlich auch absetzbaren Betrag von 2.100 ,der auch die Grenze für den nach der Gün- stiger Berechnung des Steuerbeamten zulässigen Grenze. Ihre Frau muß also als mittelbar Begünstigte einen eigenen Ver- trag abschließen, zahlt aber keinen Cent als Eigenbeitrag. Beträgt der Bruttoverdienst des Vorjahres 30.000 Euro , der Pflichtbeitrag mit 4% 1.200 Euro, minus 154 Grund- zulage Euro 1.046 Eigenleistung. Ohne einen Cent Eigenleistung erhält ihreFrau 154 Grund- zulage und bei 2 Kinder, eines davon erst 2009 geboren Euro 185 und 300. Rechne ich zu der staatlichen Leistung von insgesamt (154,185, 300) 639 plus Ihre Zulage von 154 eine staatliche Gesamtförderung von 793 und 66,08 %, dies ist doch gar nicht so schlecht- gelt Frau Maria L. Natürlich , bei dieser Förderung entfällt ein zusätzlicher Steuer- vorteil. MfG.
Volkeram 18.10.2009 | 08:55
Ja, das ist ja schön und gut. Aber in dem Fall, den ich hier vor Augen habe, will der Ehemann partout nicht riestern, der hält da nichts von, die Frau würde aber schon gerne, fällt aber aus den Erziehungszeiten raus und ist daher nicht mehr direkt förderberechtigt.
Schiko.am 18.10.2009 | 17:59
Da kann man halt nichts machen. Es passiert ja auch oft im praktischen Eheleben,dass die Frau gerne würde, der Ehe- mann aber nicht will. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026