Hallo Expertenteam,
ich zahle aus meinem Nettoeinkommen in eine betriebliche Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls ein (etwa gleicher Betrag wie ich).
Über die Pensionskasse habe ich Anspruch auf Riesterförderung.
Die Leistungen werden nachgelagert besteuert, und zwar mit dem Ertragsanteil, wenn keine Riesterförderung beantragt wird bzw. voll steuerpflichtig, wenn die Riesterförderung beantragt wird.
Die Beiträge zur Pensionskasse sind sozialversicherungspflichtig. Die Leistungen ebenfalls (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge).
Für meine Frau (Hausfrau) möchte ich einen Zulagenvertrag bei einem privaten Anbieter abschliessen (monatlicher Eigenbeitrag 10 Euro).
Meine Fragen:
1) Meine Versicherungsvertreterin hat mir abgeraten, die Riesterförderung über die Pensionskasse zu machen, da dann die Leistungen im Gegensatz zum privaten Riestervertag voll krankenversicherungspflichtig sind.
2) Können durch die volle Krankenversicherungspflicht die Zulagen aufgezehrt werden? Oder noch schlimmer: Besteht die Gefahr, dass das Ganze dann ein Minusgeschäft wird, d.h. Riesterförderung über Pensionskasse ergibt weniger betriebliche Rente als Pensionskasse ohne Riesterförderung.
Gibt es da eine generelle Empfehlung?
Bitte um Tipps, wo man sich kompetent informieren kann. Danke.