Riesterförderung und Pensionskasse

von
oldbigtree

Hallo Expertenteam,

ich zahle aus meinem Nettoeinkommen in eine betriebliche Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls ein (etwa gleicher Betrag wie ich).
Über die Pensionskasse habe ich Anspruch auf Riesterförderung.

Die Leistungen werden nachgelagert besteuert, und zwar mit dem Ertragsanteil, wenn keine Riesterförderung beantragt wird bzw. voll steuerpflichtig, wenn die Riesterförderung beantragt wird.
Die Beiträge zur Pensionskasse sind sozialversicherungspflichtig. Die Leistungen ebenfalls (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge).

Für meine Frau (Hausfrau) möchte ich einen Zulagenvertrag bei einem privaten Anbieter abschliessen (monatlicher Eigenbeitrag 10 Euro).

Meine Fragen:
1) Meine Versicherungsvertreterin hat mir abgeraten, die Riesterförderung über die Pensionskasse zu machen, da dann die Leistungen im Gegensatz zum privaten Riestervertag voll krankenversicherungspflichtig sind.
2) Können durch die volle Krankenversicherungspflicht die Zulagen aufgezehrt werden? Oder noch schlimmer: Besteht die Gefahr, dass das Ganze dann ein Minusgeschäft wird, d.h. Riesterförderung über Pensionskasse ergibt weniger betriebliche Rente als Pensionskasse ohne Riesterförderung.

Gibt es da eine generelle Empfehlung?
Bitte um Tipps, wo man sich kompetent informieren kann. Danke.

von
Knut Rassmussen

Wer betrieblich riestert, kann bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenasse schon mal auf 16 - 20% der Auszahlungsbeträge verzichten! Dies ist die heutige Rechtslage. Was morgen ist... Sind die Kassen leer, kommen möglicherweise ja weitere Einkommensarten in den Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen.

Experten-Antwort

Hallo oldbigtree,

da Ihr AG einen recht hohen Anteil an die Pensionskasse mit einzahlt, ist diese Form der betrieblichen AV für Sie lukrativ. Außerdem sind die laufenden Kosten bei der BAV im Regelfall niedriger als bei einem rein privat geführten Vertrag.

Aber es ist der Einwand von Knut Rassmussen zu beachten. Jede Leistung der BAV wird durch die KK in der Auszahlungsphase voll verbeitragt - unabhängig davon, ob die Beiträge selbst schon einmal der KV-Pflicht unterlagen und unabhängig davon, ob die Riesterzulage beantragt wurde. Die Frage Riester oder Nicht-Riester stellt sich also in der Frage der KV-Pflicht der Leistung der BAV nicht.
Wenn Sie noch genügend freie Mittel haben, zusätzlich einen privaten Riestervertrag abzuschließen, können Sie dies tun. Ihre Versicherungsvertreterin wird sich freuen. Ob dann in einigen Jahren die KK die Beitragspflicht der Rentner auch auf weitere laufende Einnahmen, z. B. aus privaten Verträgen ausdehnen oder ob ganz andere Finanzierungsmodelle entstehen, kann heute niemand beantworten.

Ansonsten können Sie die Riesterzulagen auf den vorhandenen Vertrag bei der Pensionskasse gut schreiben lassen. Bei gleich hohen Eigenbeiträgen wird sich damit die spätere Leistung erhöhen.

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