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Riesterförderung/Erziehungsrente

von Ittermann23.06.2010 | 16:14
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Kundin fragt an, ob sie als selbständige Ergotherapeutin, die zusätzl. eine Erziehungsrente erhält (der Vater Ihres Sohnes, von dem sie geschieden wurde, ist verstorben, beide Eheleute haben nicht mehr geheiratet. Seitdem erhält sie diese Erziehungsrente, die wohl nur rund 10000mal in BRD ezahlt wird) auch riestern kann!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"KSC" ist zuzustimmen. Die Riesterförderung wird durch den Bezug der Erziehungsrente nicht beeinflusst. Allerdings besteht grdsl. für Ergotherapeuten Versicherungspflicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kundin nach, ob dieser Sachverhalt bereits vom Rentenversicherungsträger überprüft worden ist.

Ihre Kundin kann sich auch mit dem Formblatt V020 an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Die Formblätter können Sie unter folgendem Link anfordern: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/de/Navigation/Formulare__Publikationen/formulare/gesamtuebersicht__node.html__nnn=true

1 Antworten

KSCam 23.06.2010 | 21:26
Die Riester Förderung setzt Versicherungspflicht voraus. Der Rentenbezug führt aber nicht zur Versicherungspflicht. Aber vielleicht sind Sie ja als selbständige Ergotherapeutin versicherungspflichtig? Das hieße dann allerdings auch, dass Sie beitragspflichtig zur RV wären....
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