Nach was bemessen sich die 4% des Vorjahreseinkommens wenn man Altersteilzeit macht? (ich will meine Zulagen weiterhin in voller Höhe erhalten)
16.07.2011, 16:40
von
Sparfuchs
18.07.2011, 09:34
Experten-Antwort
Hallo Sparfuchs,
Grundlage im Rahmen der Altersteilzeit ist das tatsächlich zugrunde liegende Bruttoentgelt, nicht das rentenversicherungspflichte Bruttoentgelt nach Aufstockung durch den Arbeitgeber. Zum Erhalt der vollen Riester-Zulagen müßten Sie somit 4% des tatsächlich zugrunde liegenden Bruttoentgeltes einzahlen.