Hallo Sparfuchs,
Grundlage im Rahmen der Altersteilzeit ist das tatsächlich zugrunde liegende Bruttoentgelt, nicht das rentenversicherungspflichte Bruttoentgelt nach Aufstockung durch den Arbeitgeber. Zum Erhalt der vollen Riester-Zulagen müßten Sie somit 4% des tatsächlich zugrunde liegenden Bruttoentgeltes einzahlen.