Hallo,
ich beschäftige mich im Moment mit der Riesterrente. Ich bin im Moment Student, beziehe BAföG und gehe einer geringfügige Beschäftigung nach. Dass ich auf meine Rentenversicherungsfreiheit verzichten muss um Riester-gefördert zu werden, habe ich inzwischen herausbekommen.
Leider finde ich zur Höhe der Einzahlungen nur die Angabe "4% des Bruttolohns", bzw. "4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns".
Muss ich nun 4% meines gesamten Einkommens (BAföG + Minijob) oder nur des Minijobs einbezahlen? Oder nur 4% des Minijobs?
Eine Antwort auf diese Frage habe ich bisher nicht gefunden. Gehört BAföG zum versicherungspflichtigen Einkommen?
Danke vorab.
Robin