"Riesterförderung erhält, wer in der Bundesrepublik Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig ist, einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag hat, seinen Mindesteigenbeitrag leistet und vor allem zum förderberechtigten Personenkreis gehört."
Zum förderberechtigten Personenkreis gehören insbes.
- alle in der gesetzlichen RV pflichtversicherten Personen
- Bezieher von Sozialleistungen
aber auch
- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, wenn dieser Anspruch wg. fehlender Bedürftigkeit RUHT.
( besteht kein Anspruch aus anderen Gründen, besteht auch keine Förderberechtigung).
Die volle Förderung erhält, wer seinen Mindesteigenbeitrag leistet, der sich aus dem Einkommen des Vorjahres errechnet.
Nachdem "Dieter" nach seinen Angaben kein Vorjahreseinkommen hat, wäre von ihm der sog. Sockelbeitrag in Höhe von 60.-- EUR für 2008 zu tragen.
Die Zulage wird von der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen( ZfA)" errechnet und an den Anbieter überwiesen.
Diese Zulage muss allerdings beantragt werden, zweckmäßigerweise über mit einem sog. Dauerzulagenantrag über den Anbieter.
In dem Antrag für 2008 muss die Frage über Art und die Höhe des Vorjahreseinkommen verneint werden.