Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riestern bei AL o. Leistungen

von Dieter24.03.2008 | 12:00
1142 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag! Die Situation: - seit 2004 arbeitslos ohne Leistungsbezug (bei BA gemeldet), - Unterhalt (Existenzsicherung) wird durch Eltern gewährleistet - keine Steuererklärungen vorhanden, Steuerkarten sind nicht ausgefüllt Ziel: - maximale Förderung bei Riestersparen erhalten durch Zahlung des jährlichen Sockelbeitrags von 60,00€ Fragen: Stimmt es, dass Riestersparen möglich ist? Welche Unterlagen brauch wer von wem, um das o.g. Ziel zu erreichen? Was ist noch zu beachten? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"Riesterförderung erhält, wer in der Bundesrepublik Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig ist, einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag hat, seinen Mindesteigenbeitrag leistet und vor allem zum förderberechtigten Personenkreis gehört."

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören insbes.

- alle in der gesetzlichen RV pflichtversicherten Personen

- Bezieher von Sozialleistungen

aber auch

- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, wenn dieser Anspruch wg. fehlender Bedürftigkeit RUHT.

( besteht kein Anspruch aus anderen Gründen, besteht auch keine Förderberechtigung).

Die volle Förderung erhält, wer seinen Mindesteigenbeitrag leistet, der sich aus dem Einkommen des Vorjahres errechnet.

Nachdem "Dieter" nach seinen Angaben kein Vorjahreseinkommen hat, wäre von ihm der sog. Sockelbeitrag in Höhe von 60.-- EUR für 2008 zu tragen.

Die Zulage wird von der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen( ZfA)" errechnet und an den Anbieter überwiesen.

Diese Zulage muss allerdings beantragt werden, zweckmäßigerweise über mit einem sog. Dauerzulagenantrag über den Anbieter.

In dem Antrag für 2008 muss die Frage über Art und die Höhe des Vorjahreseinkommen verneint werden.

5 Antworten

Schadeam 25.03.2008 | 11:46
um überhaupt gefördert zu werden müssen Sie pflichtversichert sein oder mit einem pflichtversicherten Ehepartner verheiratet sein. Sind Sie das? Wenn nein, können Sie zwar beliebig viel sparen, erhalten aber keine Riesterzulagen.
Steffenam 25.03.2008 | 11:42
Hallo Dieter, Sie sind den unmittelbar riesterberechtigten gleichgestellt. Sie brauchen lediglich einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Das Bedingungswerk sollte die Zahlung des Sockelbeitrages zulassen (60 € im Jahr). Sofern Sie im Vorjahr kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Soziallleistungen bezogen haben, sollte der Sockelbeitrag nämlich ausreichend sein. Viele Anbieter verlangen leider einen höheren Beitrag als Mindestbeitrag. Der Zulagenantrag wird mittlerweile gleich mit dem Versicherungsantrag als Dauerzulagenantrag gestellt. Viele Grüße
Dieteram 25.03.2008 | 11:54
Zusatzinfo: Bin ledig und freiwillig KV, RV Status unbekannt. Seitens der BA wird die Zeit der AL jährlich an die DRV gemeldet. Fragen: Woran erkannt man Status in der RV? Nochmal:Welche Unterlagen brauch wer von wem, um zu riestern? Konkret: Wie wird in meinem Fall das Einkommen ermittelt und von wem?
Dieteram 25.03.2008 | 13:23
Termin steht bereits! Information im Vorfeld, kann ja nicht schaden. Was soll dieser Ton? Insbesondere wenn man den Hintergrund nicht kennt. Also wohl etwas im Ton vergriffen, oder?
Schadeam 25.03.2008 | 12:48
somit sind Sie nicht pflichtversichert! Für weitergehende Fragen Fragen empfehle ich ein Beratungsgespräch bei der nächsten Beratungsstelle der RV. Dort werden Sie umfassend informiert. Als "hauptberuflicher Sohn" sollten Sie die Zeit dafür erübrigen können, oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026