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Experten-Antwort

Riestern bei voller Erwebsminderung

von seitz harald14.06.2012 | 11:41
1636 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist ein Versicherter arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet und bezieht Arbeitslosengeld I und ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, danach nur noch beim Arbeitsamt gemeldet ohne Bezug von Alogeld und wird dann voll erwerbsgemindert (volle EM) und erhält eine volle Erwerbsminderungsrente der GRV. Kann er dann während des Bezuges der vollen EM riestern? Unmittelbar vor der vollen EM war er ja nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo seitz harald,

eine unmittelbare Förderungsberechtigung im Rahmen der sogenannten "Riester-Rente" besteht auch bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn vor Beginn der Rente eine unmittelbare Förderungsberechtigung bestanden hat.

Sofern eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug vorliegt, besteht grundsätzlich keine unmittelbare Förderungsberechtigung.

Erhält der Arbeitslose keine Leistungen aufgrund fehlender Bedürftigkeit liegt widerum eine unmittelbare Förderungsberechtigung vor. Erhält derjenige im Anschluss eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht demnach auch eine unmittelbare Förderungsberechtigung.

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2 Antworten

Theoam 14.06.2012 | 12:47
Er kann. Den Zuschuss bekommt er nur wenn er Pflichtbeiträge im Kalenderjahr hat, zB Minijob mit Aufstockung.
seitz haraldam 14.06.2012 | 12:59
Er bekommt doch auch die Zulagen, wenn er als Arbeitsloser keine Pflichtbeiträge in die GRV zahlt, wenn er den Mindesteigenbeitrag bezahlt. Bei ALG II werden auch keine Pflichtbeiträge in die GRV gezahlt und die Hartz IV Empfänger können trotzdem riestern und die Riesterzulagen von der ZfA erhalten. Ist dies eben bei EM-Rentnern über den Mindesteigenbeitrag auch möglich, wenn sie sich zuvor nur Alo gemeldet haben und davor versicherungspflichtig in der GRV waren. Können diese EM-Rentner (volle EM) dann riestern und die Zulagen erhalten?
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