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Riestern im Erziehungsurlaub / als Hausfrau

von Patt05.08.2007 | 09:59
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Fragen beziehen sich auf die folgende Situation: Ehemann angestellt (Alleinverdiener ohne Riester-Vertrag), Ehefrau in Erziehungsurlaub (Kind Jahrgang 2005), Zwillingsgeburt Anfang 2008, Wiedereinstieg in den Beruf ist nicht geplant. Fragen: Kann die Ehefrau 2008 einen Riestervertrag abschließen ohne dass der Ehemann einen solchen abschließt? Verdoppelt sich die Erziehungszeit in Bezug auf Riester für die Zwillinge auf sechs Jahre wie beim Rentenanspruch? Wie werden die Überschneidungszeiten angerechent (drei Kinder unter 3 Jahren)? Muss der Ehemann nach Ende der Erziehungszeit einen eigenen Vertrag abschließen, damit die Ehefrau weiterhin die Zulagen erhält? Muss die Ehefrau in der Erziehungszeit und/oder als Hausfrau einen Mindestbeitrag selbst tragen und wie hoch wäre dieser ab 2008? Falls der Ehemann nach der Erziehungszeit einen Vertrag abschliessen müsste, um die Zulagen für die Ehefrau zu bekommen, kann die Ehefrau in diesem Fall den Vertrag Zulagenunschädlich (ggf. bis zur Rente) ruhen lassen? Kann Riester generell jederzeit ruhen gelassen werden oder muss der Vertrag bis zum Ende erfüllt werden, um die Zulagen nicht zurückzahlen zu müssen? Läuft der Vertrag zulagenunschädlich weiter, wenn man sich für einige Jahre im EU-Inland/EU-Ausland aufhält oder ruht er? Vielen Dank schon einmal im Voraus, Patt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den beiden Einträgen von "Unbekannt" ist nur noch hinzuzufügen, dass bei Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, beispielsweise durch Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes, die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung eintreten. Mit dem endgültigen Wechsel in das Ausland endet die Förderung. Bereits gewährte Fördermittel (also Zulage und gegebenenfalls die steuerlichen Vorteile aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug) werden zudem zurückgefordert. Bei Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland während der Ansparphase muss der Anleger aber nicht sofort die gewährte steuerliche Förderung zurückzahlen, wenn er einen entsprechenden Stundungsantrag stellt (bitte ggf. mit der Zentralen Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abklären, Tel.: 0800100048041). Verlegt der Anleger während der Ansparphase seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland, so bleibt ihm seine komplette Förderung erhalten. Die Festsetzung des Rückforderungsbetrages wird aufgehoben.

2 Antworten

Unbekanntam 05.08.2007 | 15:51
Hallo, Voraussetzung dafür, dass man unabhängig von seinem Ehepartner selbst riestern kann ist, dass man in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist. Wenn ich Sie richtig verstande n habe, haben Sie 2005 ein Kind geboren und 2008 werden Sie Zwillinge bekommen. Für jedes Kind gibt es drei Jahre Kindererziehungszeiten. Hierbei sind Sie versicherungspflichtig in der RV. Die Beiträge zahlt der Staat für Sie. Das würde heißen: 2005 - 2008 -> Versicherungspflichtig 2008 - 2014 -> versicherungspflichtig (Bei Zwillingsbeburten werden die Jahre angehängt). Ein Riestervertrag kann man jederzeit Ruhen lassen. Eine Auflösung ist nicht ratsam, da man die ganze Förderung zurückzahlen muss. Ebenso werden Steuererklärung der letzten Jahre vom Finanzamt überprüft und falls dort eine steuerliche Förderung für die Riesterrente war (Stichwort: Sonderausgabenabzug) werden diese wieder rausgerechnet.
Unbekanntam 05.08.2007 | 16:00
Hallo nochmal, nach dem Ende der Kindererziehungszeiten ist Ihre Ehefrau nicht mehr in der RV pflichtig, so dass Sie die Förderung nur bekommen kann, wenn Sie als Ehemann versicherungpflichtig in der RV sind und auch einen Vertrag abschließen. Der Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) ist während des Erziehungsurlaub € 60 p.a.
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