Neben der Grundzulage erhält der Zulagenberechtigte für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, eine Kinderzulage. Diese beträgt für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder 300,00 Euro jährlich.
Die auf dem Altersvorsorgevertrag eingehende Sparleistung soll im Jahr 2009 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Zulageberechtigten betragen. Sie setzt sich zusammen aus den geleisteten Eigenbeiträgen und den staatlichen Zulagen, d.h. der Zulageberechtigte braucht die erforderliche Sparleistung nicht alleine aufzubringen.
Dies bedeutet:
z.B.: Bruttojahreseinkommen 2008 = 20.000,--€
davon 4% = 800,--€ (Sparleistung im Vertrag)
minus Grundzulage = 154,--€
minus Kinderzulage 1.Kind = 185,--€
minus Kinderzulage 2.Kind = 300,--€
= Mindesteigenbeitrag in 2009 = 161,--€
Die Geburt Ihres zweiten Kindes sollten Sie der Deutschen Rentenversicherung melden. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach der Geburt im Laufe des Jahres 2009 ein Beratungsgespräch bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Dadurch wird sichergestellt, dass die zentrale Zulagenstelle die Zulagen ordnungsgemäß festsetzen kann. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.