Riesterrentenberechtigt ist unter anderem derjenige, der Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Sofern es sich bei der von Ihnen ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit um keine versicherungspflichtige Beschäftigung (über 400 Euro) handelt, könnte für Sie eine Riesterrentenberechtigung entstehen, sofern Sie aufgrund der Kindererziehung Pflichtbeiträge beantragen und diese Ihnen anerkannt werden
 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Unter diesem Link können Sie Ihre Berechtigung abklären.
Wenn sonst keine Berechtigung abgeleitet werden kann, wäre tatsächlich von Ihrem Ehemann -sofern dieser Riesterrentenberechtigt ist- ein Riestervertrag abzuschließen und der volle Beitrag zu zahlen, damit Sie voll förderberechtigt sind und die volle Zulage erhalten.