Hallo,
wenn ein selbständiger Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlt, was ist dann die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mindestbeitrags?
Vielen Dank.
Hallo,
wenn ein selbständiger Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlt, was ist dann die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mindestbeitrags?
Vielen Dank.
Das Entgelt, dass den gezahlten Beiträgen entspricht.
Mindestbeitrag: 5400 EUR
Regelbeitrag: 36540 EUR
Ich vermute, dass Sie den Mindesteigenbetrag für die Riesterrente meinen, und dann sollten Sie dem Hinweis von Klugpuper folgen.
Das (fiktive) Arbeitsentgelt, aus dem die Beiträge zur Rentenversicherung berechnet werden, ist die Grundlage für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für die Gewährung der Riester-Zulage.
Heißt: wenn Sie den Regelbeitrag zahlen (566,37 mtl.), entspricht das einem versicherten Entgelt i.H.v. 3045 mtl./36.540 jährlich.
Mindesteigenbeitrag für 2018 wären 4% von 36.540 = 1461,60 abzüglich der Grundzulage (175) und ggf. von Kinderzulagen. Das Ergebnis geteilt durch 12 wäre der mtl. Eigenbeitrag.
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