Um die volle staatliche Zulagenförderung zur Riester-Rente zu erhalten, muss man 2008 vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Allerdings muss diese Leistung nicht allein aufgebracht werden. Die Zulagen sind darin bereits enthalten. Wenn Sie also ab 01.01.2008 Krankengeld bekommen, ist dies für Ihre Riester-Sparsumme in 2008 nicht maßgeblich, entscheidend ist das Einkommen 2007!
Alles weitere, also auch ob Sie mit Krankengeld riestern können, lesen Sie hier nach:
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