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riesterrente

von guillermo07.03.2008 | 16:34
1116 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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kann ich als mexicaner,hier arbeitend, eine riester rente machen, oder muss man hierfür deutscher sein. was wenn ich vielleicht in 5 jahren zurück gehe nach mexico?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Damit die Förderung nach der Riester Rente in Anspruch genommen werden kann, sind persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei ist die Staatsangehörigkeit unbeachtlich.

Als begünstigte Person kommt in Betracht, wer

1. der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegt,

2. zum begünstigten Personenkreis gehört,

3. und förderbare Altersvorsorgebeiträge leistet.

Als Arbeitnehmer, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt sind sie förderberechtigt.

Allerdings muss die Rente in Ihrer Auszahlungsphase auch nach deutschem Recht versteuert werden. Bei Verzug in das Ausland, z.B. nach Mexiko, wäre dies nicht mehr der Fall. In einem solchen Fall treten die Folgen schädlicher Verwendung ein.

Während der Laufzeit der Riester-Rente zahlen Sie selbst Beiträge ein, es kommen die Zulagen dazu, ggf. bekommen Sie eine weitere Steuerersparnis im Wege der Jahressteuererklärung und das gesparte Kapital wirft Zinsen/Erträge ab. Im Rahmen der schädlichen Verwendung sind die gewährten Zulagen und die Steuerersparnis zurück zu zahlen.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit den Rückzahlungsbetrag (Zulagen und Steuerermäßigungen) bis zum Beginn der Auszahlungsphase zu stunden, wenn keine vorzeitige Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen erfolgt.

Bei Beginn der Auszahlungsphase ist die Stundung auf Antrag des Zulagenberechtigten zu verlängern, wenn der Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15 % der Leistungen aus dem Altersvorsorgevermögen getilgt wird. Kleinstbetragsrenten können förderunschädlich abgefunden werden.

Ob sich der Abschluss einer Riester-Rente unter diesen Gesichtspunkten lohnt kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Fragen Sie Ihren Anbieter.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

"Lebensgefährliche" Ratschläge wollen wir keinesfalls geben, das haben wir auch nicht getan. Vielmehr haben wir die Anfrage von guillermo in der Sache korrekt und hoffentlich auch verständlich beantwortet.

Ob Ihre Behauptung " mit mehr als 90% Wahrscheinlichkeit macht es überhaupt keinen Sinn einen Riestervertrag abzuschließen" zutrifft, wäre ebenso erst noch zu beweisen.

Es kann durchaus sein, wie Sie selbst ausgeführt haben, dass ein Banksparplan - bei dem übrigens keine üppigen Provisionen anfallen - in der Gesamtsicht betrachtet eine positive Rendite erwirtschaftet, auch im Falle der vorzeitigen Auflösung im Rahmen der schädlichen Verwendung. Um sicherzugehen, kann man sich doch ein Angebot geben lassen und anschließend entscheiden: Lohnt sich dass? Ein pauschales nein ist sicher nicht die richtige Antwort auf die Anfrage von guillermo.

Tendenziell sei allerdings doch angemerkt, dass Altersvorsorgeprodukte zum Zwecke der Absicherung im Alter angespart werden sollten, eine vorzeitige Auflösung also nicht Ziel dieser Art des Sparens sein sollte. Der Markt bietet auch so schon eine Fülle an Möglichkeiten Geld anzulegen. Wie überall allerdings: Je höher die Chance auf einen Wertzuwachs, desto größer auch das Risiko von Kapitalverlusten.

5 Antworten

Amadéam 08.03.2008 | 02:21
Auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland sind grundsätzlich förderberechtigt. Voraussetzung für die staatliche Förderung eines Altersvorsorgevertrages mit Zulagen und Steuervorteilen ist, dass das angesammelte Kapital in Form einer lebenslänglichen Leibrente, im Rahmen eines Auszahlungsplans oder als begünstigte Zwischenentnahme für ein Eigenheim ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, liegt eine "schädliche Verwendung" mit schwerwiegenden Folgen vor. Wann liegt eine schädliche Verwendung vor? Welche Folgen löst eine schädliche Verwendung aus? - Kündigung des Vertrages - Tod des Vertragsinhabers - Rückzahlungsverzug beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag - Wegzug ins Ausland !!! Wollen Sie zurück nach Mexiko, dann lassen Sie lieber die Finger von Riester weg. Für Sie gibt es bessere Anlagen.
Maria L.am 10.03.2008 | 11:16
Hallo guillermo, Amadé hat vergessen, die Folgen einer schädlichen Verwendung aufzuführen: Sie müßten bei Bezug der Riester-Rente im Ausland die gesamte Förderung, also alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das lohnt sich für Sie also nicht. Wer in unterschiedlichen Ländern arbeitet, sollte meiner Meinung nach sowieso lieber ganz eigenständig Kapitalvermögen für die Altersvorsorge aufbauen, anstatt sich ständig auf andere Gesetzeslagen einzustellen. Gruß, Maria L.
Amadéam 10.03.2008 | 17:39
Danke für die immens wichtige Ergänzung. Ob der Rat des Experten, den Anbieter zu fragen, ob es denn Sinn macht einen Vertrag abzuschließen, so gut war??? Wenn man an die Provision des Vertreters denkt, macht es für diesen bestimmt Sinn.
Amadéam 10.03.2008 | 17:48
Mit mehr als 90% Wahrscheinlichkeit, macht es für Sie absolut keinen Sinn, einen Riestervertrag abzuschliessen. Der Rat des Experten , den Anbieter zu fragen, ob es Sinn macht, war "lebensgefährlich". Der Vertreter denkt natürlich nicht zuerst an Ihr Wohl, sondern an sein eigenes Wohl (Abschlußprovision). Abschlussprovision heisst aber im Klartext, dass in den ersten Jahren enorme Verwaltungskosten abgezogen werden, die den Wert der Zulagen und Steuervorteile meistens überschreiten. Völlig idiotisch wäre es, für fünf Jahre eine "geförderte" private Rentenversicherung oder einen geförderten Aktiensparplan abzuschließen. Wenn Sie die Angst zerfrisst, dass Ihnen etwas entgehen könnte, dann - auf Ihren Fall bezogen - nur einen geförderten Banksparplan abschliessen, da wären die Verluste nur minimal.
Amadéam 13.03.2008 | 15:04
Wenn es unbedingt sein sollte ... dann aber wirklich nur einen Banksparplan und KEIN anderes Produkt. Genau darauf zlelte ja mein Beitrag ab, nämlich keine Vorsorge allein zu Gunsten "notleidender" Versicherungskonzerne zu betreiben. Alles übrige ist bei einem kurz laufenden Vertrag wegen möglicher Kursverluste, Provisionen, Ausgabeaufschläge, Gebühren und Zillmerung absolute Geldverschwendung. Bei der ersten Expertenantwort haben aber diese enorm wichtigen Infos leider gefehlt. Geben Sie's zu - der Beitrag war nicht extrem gut. Macht nichts, kommt vor!
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