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Riesterrente

von Leni23.07.2008 | 16:39
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Meine Frage: ich möchte für das Alter vorsorgen und evtl. ein Riesterrente abschließen bin jetzt 42 Jahre alt und jetzt meine Frage: wenn ich nun meine Rente bekomme oder evt. Witwenrente so wurde mir gesagt und das hab ich hier auch schon gelesen würde mir bei der eigenen Rente bzw. Witwenrente diese Riesterrente und auch Miet- und Zinseinnahmen sowie der eigene Verdienst (falls ich noch in Arbeit stünde bei bezug der Witwenrente)angerechnet werden sogar eine Lebensversicherung, sodass sich meine Witwenrente bzw. meine eigene Rente verkürzen würde? Dies würde alles in Abzug kommen nach neuen Recht. Wann gilt dieses neue Recht? Und ist dies richtig, dass alles verrechnet würde? Ist es dann, wenn es so wäre überhaupt sinnvoll vorzusorgen, wenn einen dann eh alles wieder verrechnet wird? Wie steht es eigentlich mit einen Haus? Wird das auch irgendwie angerechnet? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie als Rentner (nach dem 65. LJ) bedürftig werden haben Sie Anspruch auf die Grundsicherung. Kommt es zur Auszahlung wird auf diese Grundsicherung jedes Einkommen angerechnet. So kann es vorkommen, dass tatsächlich die Riesterrente zum abmildern der Bedürftigkeit beiträgt bevor die Grundsicherung ausgezahlt wird. Wenn keine Riesterrente da wäre, würde die Grundsicherung voll ausgezahlt.

2 Antworten

Maria L.am 23.07.2008 | 18:09
Hallo Leni, eigene Altersvorsorge ist absolut zwingend notwendig, selbst wenn später irgendetwas auf eine eventuelle Sozialleistung angerechnet werden würde. Denn ob es in 25 Jahren noch eine Grundsicherung in heutiger Höhe geben wird, steht in den Sternen. Sie sollten sich nicht auf den Staat verlassen. Auf Ihre eigene gesetzliche Rente wird (nach derzeitiger Gesetzeslage) nichts angerechnet, allenfalls auf die Grundsicherung, falls Ihre eigene Rente nicht zum Lebensunterhalt reichen sollte. Wie es mit der Witwenrente ist, weiß ich nicht. Es ist noch nicht zu spät für Sie, über regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds eine wirklich brauchbare Altersvorsorge aufzubauen (>= 20 Jahre Ansparzeit). Ich möchte mich nicht wiederholen, zu diesem Thema habe ich hier schon unzählige Beiträge verfaßt, die Sie über die Suche finden können. Riester lohnt sich allenfalls in Ausnahmefällen - bei Hausfrauen mit vielen Kindern z.B. Im Normalfall wird es so sein, daß sich der Staat die heutigen Zulagen später zurückholen wird, womöglich auch doppelt und dreifach. Das folgt einfach daraus, daß irgendwer, und zwar WIR ALLE, für die Wahlgeschenke der letzten 30 Jahre wird bezahlen müssen. Schon heute wird fast die gesamte Neuverschuldung für die Bezahlung der Zinsen auf die Staatsschulden eingesetzt. Von Tilgung der Schulden ist noch gar nicht die Rede. Das dicke Ende kommt bestimmt, früher oder später. Bis Sie in Rente gehen, wird es aller Voraussicht nach nicht so weitergehen können wie derzeit. Die stark gestiegene Inflation haben Sie sicher auch schon bemerkt. Das wird so weitergehen, die Schuldenlast ist ein Inflationstreiber. Daraus folgt: Finger weg von allen Vertragsformen, die irgendwie staatlich kontrolliert werden und deshalb auch leicht greifbar sind. Freie Vorsorge über die Bildung von freiem Kapital ist die einzige Hoffnung, irgendetwas in die Zukunft zu retten. Außerdem sind die Renditechancen dabei weit höher. Ein selbstbewohntes SCHULDENFREIES Haus ist sicher auch nicht ganz schlecht, das eignet sich allerdings nicht zur Vermögensbildung, sondern gehört zur Vermögensverteilung. Gruß, Maria L.
no nameam 24.07.2008 | 06:36
Hallo! Wenn Sie eine Riester-Rente abschließen wollen, empfehle ich Ihnen, sich zuvor genau im Internet auf unabhängigen Seiten zu informieren. Auch hier bei ihre-vorsorge.de wurden einmal die verschiedenen Riester-Modelle vorgestellt (fondsgebunden, Banksparplan... etc.). Eine Riesterrente wird auf eine Witwenrente nicht angerechnet. Sollten Sie bedürftig werden und HartzIV beziehen müssen, ist die Riester-Rente sicher, den Vertrag müssen Sie nicht auflösen, wenn die ARGE verlangt, zunächst von Ihrem Vermögen zu leben. Ein Haus ist ja in diesem Sinne kein Einkommen; ich bezweifle, dass dies in irgendeiner Form angerechnet werden kann. Auf die gesetzliche Rente in jedem Fall nicht! Auf eine eigene Rente wegen Alters wird nur bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze (in Ihrem Fall wohl also das 67. Lebensjahr) Einkommen angerechnet. Miet- und Zinseinnahmen gehören hier nicht dazu, d. h. nur Arbeitsentgelt wird angerechnet. Sollten Sie außerdem neben einer Rente wegen Alters eine Witwenrente beziehen, wird Ihre Altersrente auf die W-Rente angerechnet, d. h. der den Freibetrag (701,18 €) überschreitende Anteil Ihrer Altersrente wird zu 40 % angerechnet. Haben Sie z. B. 1000 € Altersrente, übersteigt diese den Freibetrag um 298,82 €. Davon 40 % = 119,53 € (vereinfacht dargestellt). Diese 119,53 € werden von Ihrer W-Rente abgezogen. Das alte W-Renten-Recht ist anzuwenden, wenn einer der beiden Ehegatten vor 1962 geboren ist und die Ehe vor 2002 geschlossen wurde. Das neue W-Renten-Recht gilt für alle "jüngeren" Fälle. Nach altem Recht wird nur Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, sowie Entgeltersatzleistungen (AlG, KG...) auf die W-Rente angerechnet. Nach neuem Recht werden zusätzlich auch Elterngelt, Vermögenseinkommen (Zinsen) und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung angerechnet.
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