ab wann bekommen Berufsanfänger den Sonder-einmalbetrag in Höhe von € 300.--? (gesetzl. Grundlage?)
01.10.2008, 09:37
von
Nicht zu glauben
Wieso 300 € für lau? Etwa vom Steuerzahler???
01.10.2008, 11:11
Experten-Antwort
Hallo spezi,
der "Berufseinsteiger-Bonus" (genaue Bezeichnung: einmaliger Erhöhungsbetrag) ist in den Sätzen 2 und 3 des § 84 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, wird erstmals bei der Zulage für 2008 in Höhe von höchstens 200,- Euro (nicht 300,-Euro) gezahlt. Anspruchsberechtigt sind unmittelbar zulageberechtigte Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In Krisenzeiten fürchten viele Beschäftigte um ihren Job. Was passiert im Ernstfall mit der betrieblichen Altersvorsorge? Und wie kann sie bei einem...