Was geschieht mit den Einzahlungen und Zulagen eines Alleinstehenden, der das Rentenalter nicht erlebt? Werden diese vom Vertragspartner vereinnahmt oder dem Staat zur Verfügung gestellt? Oder bekommen das die gesetzlichen Erben?
Man sagt dazu: Pech gehabt !
Soweit mir bekannt ist, können die Einzahlungen vererbt werden, aber nicht die Zulagen.
Sind keine Erben bekannt, erbt der Staat.
Da wir ja alle 100 + x Jahre alt werden, stellt sich diese Frage doch gar nicht. Und sollten wir uns doch vorzeitig von dieser Welt verabschieden müssen, brauchen wir das Geld sowieso nicht mehr. (Für die Erben spart man doch ohnehin nicht, oder?)
Die staatlich geförderte Riester-Rente ist viel besser als ihr Ruf. Vorausgesetzt, man findet einen seriösen Anbieter!
Hallo Mani,
Riestergeld kann immer vererbt werden.
Die ursprüngliche Verwendung ist die Versorgung von Hinterbliebenen. Ist kein Hinterbliebener vorhanden, so tritt die schädlich Verwendung des Riestergeldes ein.
Es wird also vererbt. Entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder gemäß Testament.
Bei der schädlichen Verwendung (Vererben) müssen die staatlichen Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
Das selbst eingezahlte Geld und die Zinsen (auch die Zinsen auf die Zulagen) kann der Erbe behalten.
Gruß
Frank J. Kontz