Betr.: Eigenanteil für die Riesterrente: Was zählt zum Bruttovorjahreseinkommen.? Sicher: Lohn in einer Werkstatt für Behinderte. Aber auch eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung? Beides zusammen?
02.12.2016, 18:56
von
Konrad Schießl
Nur der versicherungspflichtige Lohn, dieser kann vom Steuerpflichtigen abweichen Am sichersten die ausgewiesenen Euro geteilt durch derzeitigen halb Beitrag von 9,35%, er- sichtlich auf der Nachfolge Bescheinigung der früheren Steuerkarte.
MfG.
05.12.2016, 10:10
Experten-Antwort
Für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags für die Zulagenberechtigung für die Riesterrente sind sowohl die Brutto-Erwerbsminderungsrente, als auch das tatsächlich erzielte Entgelt in der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (nicht das fiktive Entgelt zur Ermittlung der Rentenansprüche) zu berücksichtigen.
05.12.2016, 11:28
von
Gerhard Bußmann
Ich stelle fest, dass meine Anfrage von Herrn Konrad Schießl und von dem "Experten" unterschiedlich beantwortet wurden. Es schein mir so zu sein, die Antwort des Herren Schießl gerade in Bezug auf die Erwerbsunfähigkeitsrente falsch ist! Ich danke für die Expertenantwort. M.f.G.