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Riesterrente

von Azubi10.07.2009 | 08:28
1207 Ansichten
14 Antworten

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Hallo, ich bin Azubi, habe einen Riestervertrag und erhalte die Grundzulage von 154 EUR. Kann ich auch die Kinderzulage von 185 EUR erhalten wenn mein Kindergeld direkt an mich ausbezahlt wird????

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.07.2009 | 10:12

Hallo Azubi,

Sie haben für Ihren Riestervertrag "nur" Anspruch auf die eigene Grundzulage und für das erste Jahr der Beitragszahlung die einmalige Zulage von 200 Euro, da Sie wahrscheinlich das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anspruch auf Kinderzulage besteht nur für Kinder des Berechtigten. Sie sind nicht Ihr eigenes Kind. Das gilt auch dann, wenn Sie das Kindergeld, für das Ihre Eltern einen Anspruch haben, im Rahmen der Sonderregelung des § 74 EStG direkt von der Kindergeldkasse ausbezahlt erhalten.

Moderatoren-Antwortam 13.07.2009 | 14:13

Hallo Azubi,

die Antwort von Vorsicht ist m. E. nicht korrekt.

Das EStG geht bei der Gewährung der Kinderzulage davon aus, dass Eltern für Kinder gemäß § 32 EStG einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dass die Zahlung im Ausnahmefall direkt an das Kind erfolgt, ist eine Sonderregelung und zieht nicht die Berechtigung für die Riester-Kinderzulage an das Kind nach sich. Diese Berechtigung verbleibt bei den Eltern, wenn diese einen Riestervertrag abgeschlossen haben.

Moderatoren-Antwortam 13.07.2009 | 16:07

Hallo Azubi,

sorry!! Nach umfassender Lektüre muss ich mich wohl doch eines Besseren belehren lassen und der Ansicht von Knut Rassmussen und Vorsicht zustimmen. Sie haben tatsächlich einen Anspruch auf die Kinderzulage.

Sehr bedauerlich - aber auch ich bin leider nicht unfehlbar...! ;-) Nochmals Entschuldigung dafür!

@Vorsicht:

Danke für die beharrlichen Hinweise! Da habe ich auch mal wieder was dazu gelernt.

11 Antworten

Wolfgang Amadeusam 10.07.2009 | 10:22
Die Antwort von Schiko. stimmt natürlich nicht.Aber gleich kommt sicher wieder erfahrungsgemäß : "Der Beitrag um xx.xx Uhr stammt nicht von mir. Das ist man ja hier mittlerweile gewöhnt. Kinderzulage erhält man nur für ein eigenes Kind. Somit haben sie nur Anspruch, wenn sie ein eigenes Kind haben.
Schiko.am 10.07.2009 | 10:28
Entschuldigung, habe natürlich das Wort"mein " Kindergeld überlesen und meinte der Auszubildende ist bereits Vater. MfG.
Schiko.am 10.07.2009 | 09:57
" Ja" MfG.
Vorsichtam 10.07.2009 | 12:28
Kinderzulage kann man auch für sich selbst erhalten, solange man für sich selbst Kindergeld bezahlt bekommt!! Hier irren einige!!!
Knut Rassmussenam 10.07.2009 | 12:50
JA!
siggiam 10.07.2009 | 16:48
Was ist denn mit einer Vollwaise? Ich dachte die bekommt auch Kindergeld ?
Azubiam 11.07.2009 | 22:08
Hallo miteinander, was stimmt denn nun???????? Gruß Azubi
Azubiam 13.07.2009 | 15:13
Hallo Experte, meine Eltern haben für sich keinen Riestervertrag abgeschlossen. Geht dann die Kinderzulage für mich "verloren"??? Tschüß Azubi
Vorsichtam 13.07.2009 | 15:13
Meine Antwort ist korrekt. Fragen Sie bitte selber bei der Zulagenstelle in Brandenburg nach bzw. wenden sich an die Dozenten der DRV Bund, die die Ausbildung der Referenten für das Projekt Altersvorsorge macht Schule geleitet haben. MfG
Azubiam 13.07.2009 | 16:15
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Gruß Azubi
Vorsichtam 13.07.2009 | 16:27
Bittesehr ...
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