Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterrente

von H.L.18.09.2007 | 16:40
1196 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Tochter (21) befindet sich in auswärtiger Ausbildung. Über den Anspruch auf Kindergeld wird im Einvernehmen mit der Kindergeldzahlstelle (AG) erst nach Vorlage der letzten Gehaltsbescheinigung in 01/2008 entschieden, da sich ihr Einkommen unter Berücksichtigung evtl. Werbungskosten um 7.680,00 EUR belaufen könnte (Pendlerpauschale ungeklärt). Ich bin daran interessiert, den höchstmöglichen Förderbetrag zu bekommen. Z.Z. zahle ich einen mtl. Beitrag abzüglich der Kinderzulage. Sollte jedoch kein Anspruch auf Kindergeld bestehen, bis wann kann ich den Differenzbetrag zahlen? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die staatliche Förderung einer Riesterrente erfolgt zu nächst über die Gewährung von Zulagen und in einem zweiten Schritt über den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Eine Grundzulage erhält der Sparer für das Jahr 2007 in Höhe von 114,- Euro jährlich. Ab dem Jahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 154,- Euro jährlich. Für Kinder kann eine Kinderzulage von 138,- Euro für das Jahr 2007 sowie 185,- Euro ab dem Jahr 2008 gewährt werden. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gezahlt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Über den Anspruch auf Kindergeld entscheidet in der Regel die Kindergeldstelle.

Die Zulagen werden allerdings nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der sogenannte Mindesteigenbetrag von den Beitragspflichtigen Einnahmen gezahlt wurde. Im Veranlagungszeitraum 2007 beträgt der Mindesteigenbetrag 3 % der maßgebenden Einnahmen, ab dem Jahr 2008 beläuft er sich auf 4 % der maßgebenden Einnahmen. Maßgebende Einnahmen sind die des jeweiligen Vorjahres.

Beispiel: Betrachtung für das Jahr 2007

Beitragspflichtige Einnahmen 2006 = 30.000,- Euro

3 % = 900,- Euro

Der Riestersparer muss allerdings nicht die vollen 900,- Euro selbst einzahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Vielmehr kann er die ihm zustehenden Zulagen von den drei Prozent abziehen und somit nur den verbleibenden sogenannten Eigenbeitrag selbst zahlen.

3 % = 900,- Euro

minus Grundzulage 2007 = 114,- Euro

ergibt Eigenbetrag von = 786,- Euro

Der Riestersparer ohne Kind kann folglich im vorstehenden Beispiel mit Zahlung von 786,- Euro im Jahr 2007 ( aus eigenen Mitteln ) die volle Zulage zu erhalten. Steht Kindergeld zu, kann der Eigenbeitrag um weitere 138,- Euro vermindert werden. In diesem Falle reichten 648,- Euro aus, die vollen Zulagen zu erhalten.

Wird eine Kinderzulage allerdings in Abzug gebracht und stellt sich anschließend heraus, dass kein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat, wäre nicht der erforderliche Eigenbeitrag gezahlt worden. Folge wäre eine Kürzung der Zulage. Eine Nachzahlung zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. im Jahre 2008 rückwirkend für das Jahr 2007 ist nicht möglich. Die Zulage für das Jahr 2007 ginge damit teilweise verloren.

Im ihrem Fall ist es deshalb sinnvoll, nur die Grundzulage von 114,- ( im Jahr 2007 ) von den 3 % der maßgebenden Einnahmen abzuziehen, um anschließend auch sicher zu gehen alle Zulagen zu erhalten.

Die Kinderzulage wäre somit das Bonbon für Ihren Riestervertrag.

1 Antworten

Schiko.am 19.09.2007 | 10:51
Ich meine sie machen sich unnötige sorgen bezüglich des eigenen einkommens ihrer tochter wegen kindergeld. Überweisen sie doch einfach die notwendigen 3% vom bruttoverdienst minus 138 kinderzulage. Es ist grundsätzlich richtig, übersteigt das zulässige ein- kommen von 7.680 nur einen euro ist das kindergeld futsch. Sie sprachen ja auch von der pendlerpaulschale, aber 920 pauschbetrag gelten in jedem fall als abzugsfähig. Kommt hinzu, die vom arbeitgeber einbehaltenen so- zialversicherungsbeiträge mindern das kindesein- kommen, weil sie dem kind nicht für den lebensunter- halt zur verfügung stehen. Die 138 euro können sie noch immer nach überweisen. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026