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Experten-Antwort

Riesterrente beim Versorgungsausgleich VA, wie behandelt?

von Torsten04.11.2014 | 13:03
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5 Antworten

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Hallo liebes Forum & Experten, Sachverhalt: bin getrennt lebend, noch nicht geschieden, auch noch kein Scheidungsantrag gestellt. Habe jetzt eine ETW gekauft (wird gerade gebaut - noch nicht bezogen). Läuft alles nur auf meinen Namen. Ich werde jetzt zur (teilweisen) Begleichung der ersten Rate von dem seit 01.01.2014 neuen Wohnriester-Gesetz gebrauch machen und einen Einmalbetrag von ca. € 10 Tsd. aus meinem Riester-Spar-Fonds-Vertrag als Eigenkapital entnehmen (genügend Guthaben ist vorhanden). Dies wird dann übrigens bei Renteneintritt nachgelagert besteuert. Fragen: 1. Inwieweit findet diese Einmal-Entnahme Berücksichtigung beim VA? 2. Ich werde einen Rest als Guthaben stehen lassen. Was passiert damit beim VA? 3. Wenn ich und weiterhin in den Riester-Vertrag einzahle, z. B. um schneller meine neu aufgenommenen Kredit-Schulden zu tilgen (also Wohn-Riestern), wie wird dies beim VA behandelt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Torsten,

beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Versorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den beiden Ehegatten geteilt.

Zu diesen Versorgungsanwartschaften gehört auch eine Riesterrente.

Wie der Ausgleich bei Ihrer Fallgestaltung genau funktioniert, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Hierzu fragen Sie am besten die Versicherung oder Bank, bei der Sie die Riesterrente abgeschlossen haben.

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4 Antworten

Schadeam 04.11.2014 | 14:59
Das prüft und entscheidet nicht die DRV sondern der Richter am Familiengericht.
Zukunftsratam 05.11.2014 | 11:51
Lieber Torsten, für den Versorgungsausgleich gelten Stichtagsregelungen, d.h. die Höhe der Anwartschaften aus Altersvorsorgeverträgen zum Ehezeitende, das wiederum definiert ist als Datum der Zustellung des Scheidungsantrags. Die gleichen Stichtage gelten übrigens auch für den Zugewinnausgleich. Ohne dem Familiengericht vorgreifen zu wollen, könnte ich mir vorstellen, dass Sie durch die beschriebene Finanzierung allenfalls Guthaben vor Stichtagseintritt aus einem Vorsorgevertrag nehmen, d.h. bzgl. des Versorgungsausgleichs ihre Anwartschaft mindern, dafür aber im Gegenzug aber Vermögen aufbauen (in Ihrem Fall mit eben weniger Schulden auf der neuen Wohnung), was dann wiederum im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird. So gesehen wäre es ein Nullsummenspiel. Dies aber wirklich mit größtem Vorbehalt, weil ich Ihre Situation bzgl. Versorgungs- und eben auch Zugewinnausgleich nicht kenne. Sie brauchen dazu anwaltliche Beratung, es geht vor dem Familiengericht ohnehin nicht ohne. Ich hoffe für Sie, Sie finden eine einvernehmliche Vergleichslösung vor dem Familiengericht. Schon alleine, um eine Zerstückelung von Rentenansprüchen auf mehrere, halbierte Kleinrenten bei verschiedenen Versorgungsträgern zu vermeiden. Wünsche Ihnen hierfür alles Gute!
Torstenam 05.11.2014 | 13:35
Hallo Zukunftsrat, sehr kompetente Antwort! Danke! Dahingehend schon selbst Erfahrung gemacht? mfg Torsten
Zukunftsratam 05.11.2014 | 15:47
Hallo Torsten, ich selber nicht, aber meine Eltern... Aus dieser Erfahrung kann ich Ihnen nur raten, Vernunft und Kompromissbereitschaft zu bewahren (hoffe dass Ihre künftige Ex-Ehefrau dies auch so sieht) und sich einvernehmlich per Vergleich zu einigen. Ein Verfahren zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich auf den letzten Cent durchzufechten, davon profitieren nur die Anwälte, sonst niemand. Ist natürlich nur meine ganz private, persönliche Meinung... Viel Erfolg und alles Gute dafür!
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