Hallo,
die Riester-Förderung können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie auch der pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Als Erwerbsminderungsrentner erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht. Eine geringfügige Beschäftigung als solche würde auch nicht zur Versicherungspflicht führen. Erst wenn Sie im Rahmen der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten, können Sie auch mit einer geringfügigen Beschäftigung die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.