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Riesterrente - Fehler gemacht u. Zulage weg

von H. Quadt08.03.2012 | 10:17
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3 Antworten

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Hallo zusammen! Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Grunddaten: verheiratet u. nicht getrennt lebend!!!, bis 2011 noch Kindergeldanspruch, Verdienst Frau ca. 10.000 € Mann ca. 40.000 € pro Jahr für mich einen Vertrag abgeschlossen ca. 2006, da ich lt. Berater einen geringen Verdienst habe und dadurch nur ca. 6-8 € pro Monat zahlen muss, 10.000 € x 4 % abzgl. Grundzulage, abzgl. Kindergeldzulage. Dann wurde erklärt, wenn ich vor meinem Mann sterbe, bekommt er nur das von mir eingezahlte Geld ohne Zulagen. Daraufhin haben wir für meinen Mann auch einen Riestervertrag abgeschlossen mit dem Hinweis, als Erbvertrag und dieser wird mit dem Mindestbeitrag von 60 € pro ausgeführt - wie schon beschrieben "ERBVERTRAG" damit die Zulagen nicht verloren gehen. Bis dato bekam ich alle Zulagen. Ich muss darauf hinweisen, die 2 Verträge sind bei unterschiedlichen Anbietern. Für 2009 bekam ich den ersten Bescheid bezgl. Daten, Kindergelddaten ect. für mich und meinen Mann, habe mich so von dem Kindergeldbescheid verleiten lassen, weil mein Mann als Kindergeldberechtiger aufgeführt ist und machte den unbedachten "Fehler" meinen Mann anzugeben für die Zulage Kind. Dann kam der Bescheid der Enttäuschung, lt. Zulagenstelle habe ich zuwenig eingezahlt, mein Mann sowieso und bekamen nur einen Bruchteil der Zulagen. Ich meinen Berater angerufen, der erklärte mir, naja dann müsste ich meinen mtl. Beitrag halt erhöhen und außerdem wäre das nicht passiert, wenn beide Verträge bei einer Gesellschaft laufen würden. Tolle Erklärung. Dann die Zulagenstelle zugetextet, wir werden das prüfen bla,bla,bla, bis heute. Lt. den Bescheiden, sollte was falsch sein, hat man 1 Jahr um Einwände kund zutun, aber das Einjährige ist nun schon vorbei, nochmal bei der Zulagenstellen angerufen, soll abwarten was entschieden wird. Ich hätte meine Zulage an meinen Mann abgetreten und kann das nicht widerrufen. Hat jemand Erfahrung damit oder stehe ich, so wie bis jetzt alleine damit. Beide Anbieter sind der Meinung, ich könnte nicht hin und her springen mit den Zulagen, mag ja sein aber ich ärgere mich unglaublich über diese Entscheidung. Gruß Hila

3 Antworten

oder soam 08.03.2012 | 10:27
'...und machte den unbedachten "Fehler" meinen Mann anzugeben für die Zulage Kind.' Sie haben Ihre Frage doch schon selbst beantwortet - SIE haben den Fehler gemacht, da kann kein anderer dafür! Die ZfA ist ein fast 'vollelektronische Behörde', d.h. aus Kostengründen so wenig Personal wie möglich (auch SIE als Steuerzahler wollen das so!) - entspr. lange dauert es, bis Einzelfragen beantwortet werden können! Und nochmal: der Fehler (ganz ohne Gänsefüßchen!) liegt bei Ihnen selbst! Das die Verkäufer der Verträge nach der Unterschrift nichts mehr damit zu tun haben wollen steht auf einem anderen Blatt - trau schau wem...!
oder soam 08.03.2012 | 10:33
Berichtigung:
H. Quadtam 08.03.2012 | 17:01
'...und machte den unbedachten "Fehler" meinen Mann anzugeben für die Zulage Kind.' Sie haben Ihre Frage doch schon selbst beantwortet - SIE haben den Fehler gemacht, da kann kein anderer dafür! Die ZfA ist eine fast 'vollelektronische Behörde', d.h. aus Kostengründen so wenig Personal wie möglich (auch SIE als Steuerzahler wollen das so!) - entspr. lange dauert es, bis Einzelfragen beantwortet werden können! Und nochmal: der Fehler (ganz ohne Gänsefüßchen!) liegt bei Ihnen selbst! Dass die Verkäufer der Verträge nach der Unterschrift nichts mehr damit zu tun haben wollen steht auf einem anderen Blatt - trau schau wem...!
Sehr nett von Ihnen formuliert. Da frage ich mich, warum man 1 Jahr Zeit hat- welches nun verstrichen ist- nach langen Diskussionen mit den Anbietern sowie mit der ZFA (wir haben ja Zeit) und dann bekommt man solch eine Antwort. Vielen Dank nochmals dafür. H. Quadt
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