Welches ist das maßgebliche Vorjahreseinkommen für die Zulagen für die Riesterrente:
versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
oder
versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung + Minijob wenn RV Pflicht im Minijob besteht ( kein Antrag auf Befreiung von der RV )
Danke für die Antwort
25.04.2021, 14:31
von
Modi1969
Hallo,
der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulagenförderung rechnet sich aus 4 % des rv-pflichtigen Bruttolohnes (Summe!) des Vorjahres abzüglich der Zulagen. Also beide Bruttolöhne addieren. Im Falle von Sozialleistungsbezug (KG, AloG,etc.) sowie bei Pflege-Pflichtbeiträgen gelten Besonderheiten...