Hallo Experten,
ich habe einen Riester-Banksparplan und überlege mir jetzt, diesen zu kündigen. Mit mir hat auch meine Ehefrau (Hausfrau) einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen und dafür Zulagen erhalten. Wenn ich jetzt meinen Vertrag kündige, muss dann automatisch auch der Vertrag des ehepartners gekündigt und die darauf geflossenen Zulagen zurückgezahlt werden oder kann dieser Vertrag bestehen bleiben? Es würde sich dabei nämlich um eine sog. Kleinstbetragsrente handeln, die man in einem Betrag förderunschädlich ausgezahlt bekommen kann.
Vielen Dank
hallo,
ich bin kein Fachmann für Versicherungen. Aber, so wie ich weiss, hat ( oder hatte ) der " Gewerkschaftler " Riester in Göppingen ein Bürgerbüro ?? ( vermutlich als EX Abgeordneter ! )
Ich würde versuchen, diesem " Gewerkschaftler " der so Nahe am Volk ist diese Frage detailliert zu stellen.
Oder eventuell als EX Abgeordneter in Berlin , oder Petitionsausschuss Berlin , etc.
Grüsse
[quote=293334]hallo,
ich bin kein Fachmann für Versicherungen. Aber, so wie ich weiss, hat ( oder hatte ) der " Gewerkschaftler " Riester in Göppingen ein Bürgerbüro ?? ( vermutlich als EX Abgeordneter ! )
Ich würde versuchen, diesem " Gewerkschaftler " der so Nahe am Volk ist diese Frage detailliert zu stellen.
Oder eventuell als EX Abgeordneter in Berlin , oder Petitionsausschuss Berlin , etc.
Ich denke " der Spruch mein Gott Walter " der kommt bei Riester und der Riester Rente immer auf. "
Es gibt wohl eine aktive Hompage von " Walter Riester "
Viel Glück
ich habe einen Riester-Banksparplan und überlege mir jetzt, diesen zu kündigen. ...
Lassen Sie sich auf jeden Fall vom Anbieter dazu beraten.
Alternativ können Sie den Vertrag auch beitragsfrei stellen, dann sind keine Zulagen zurückzuerstatten.
Eine Kündigung scheint pauschal gesehen wenig sinnvoll – gerade bei einem Banksparplan (sind auch quasi eingestellt, bekommt man also nie wieder). Aber vielleicht gibt es ja ganz spezielle Gründe.
Craft-Brewer,
als Alternative zur Kündigung bitte immer auch die Möglichkeit des Ruhens des Vertrag mit Ihrem Anbieter erörtern. Kann mitunter die finanziell interessantere Variante sein und erübrigt die Frage zum Ehegatten.
Trotzdem noch kurz zum Ehegatten bei Kündigung. Die Zulagen des Ehepartner wurden seinerzeit wegen unmittelbarer Zulagenberechtigung korrekt gutgeschrieben. Auswirkungen der Kündigung auf den Vertrag der "Huckepack" Partnerin ergeben sich für die Vergangenheit nicht (so die telefonische Auskunft der "zentralen Zulagestelle für Altersvermögen").
Für die Zukunft besteht für die Frau natürlich keine Zulagenberechtigung mehr als "Huckepack Ehegatten". Hier müsste die Ehefrau schauen ob die Zulagenberechtigung auf andere Weise gegeben ist (eigenes Beschäftigungsverhältnis z.B.)