Craft-Brewer,
als Alternative zur Kündigung bitte immer auch die Möglichkeit des Ruhens des Vertrag mit Ihrem Anbieter erörtern. Kann mitunter die finanziell interessantere Variante sein und erübrigt die Frage zum Ehegatten.
Trotzdem noch kurz zum Ehegatten bei Kündigung. Die Zulagen des Ehepartner wurden seinerzeit wegen unmittelbarer Zulagenberechtigung korrekt gutgeschrieben. Auswirkungen der Kündigung auf den Vertrag der "Huckepack" Partnerin ergeben sich für die Vergangenheit nicht (so die telefonische Auskunft der "zentralen Zulagestelle für Altersvermögen").
Für die Zukunft besteht für die Frau natürlich keine Zulagenberechtigung mehr als "Huckepack Ehegatten". Hier müsste die Ehefrau schauen ob die Zulagenberechtigung auf andere Weise gegeben ist (eigenes Beschäftigungsverhältnis z.B.)