Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ulrike,
ohne die näheren Umstände des Einzelfalles zu kennen kann hier natürlich nicht gesagt werden, ob der Vorschlag Ihrer Versicherung ratsam ist. Da wären u.a. Fragen zu klären, ob Ihr Mann zum förderberechtigten Personenkreis gehört und wie hoch ggfs. sein eigener Mindestbeitrag wäre, dann könnten sie eventuell als mittelbar Berechtigter auch weiterhin Ihre (eigene) Zulage erhalten.
Sie könnten sich aber auch ggfs. auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern, was dann ebenfalls zu einer Förderberechtigung führen würde. Dies setzt dann allerdings voraus, dass Ihre selbständige Tätigkeit nicht schon Kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Unter folgendem Link wurde die Frage der Förderberechtigung als Selbständiger bereits gestellt und vom Experten beantwortet:
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Wegen der Komplexität dieses Themas, u.a. auch eventueller Kinderzulagen und insbesondere der Fragen zur Versicherungspflicht als Selbständiger können wir Ihnen nur ausdrücklich raten sich bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen gezielt beraten zu lassen.
Hallo Ulrike,
ohne die näheren Umstände des Einzelfalles zu kennen kann hier natürlich nicht gesagt werden, ob der Vorschlag Ihrer Versicherung ratsam ist. Da wären u.a. Fragen zu klären, ob Ihr Mann zum förderberechtigten Personenkreis gehört und wie hoch ggfs. sein eigener Mindestbeitrag wäre, dann könnten sie eventuell als mittelbar Berechtigter auch weiterhin Ihre (eigene) Zulage erhalten.
Sie könnten sich aber auch ggfs. auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern, was dann ebenfalls zu einer Förderberechtigung führen würde. Dies setzt dann allerdings voraus, dass Ihre selbständige Tätigkeit nicht schon Kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Unter folgendem Link wurde die Frage der Förderberechtigung als Selbständiger bereits gestellt und vom Experten beantwortet:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=7960
Wegen der Komplexität dieses Themas, u.a. auch eventueller Kinderzulagen und insbesondere der Fragen zur Versicherungspflicht als Selbständiger können wir Ihnen nur ausdrücklich raten sich bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen gezielt beraten zu lassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.