Hallo asdnasd,
beim Tod des Riestersparers in der Ansparphase ist zu unterscheiden, ob der Verstorbene verheiratet war oder nicht.
Falls ein überlebender Ehegatte da ist, so kann er das angesparte Vermögen einschließlich der Zulagen auf seinen eigenen geförderten Vertrag übertragen lassen. Diese Verwendung ist unschädlich.
Sollte kein eigener Vertrag vorhanden sein, so kann er sich den angesparten Betrag auszahlen lassen, muss aber die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückzahlen, da es sich dann um eins sogenannte schädliche Verwendung handelt.