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Zur Moderatoren-Antwort springenBeschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten vom Arbeitgeber Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zum Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen oder privaten Altersversorgung für den Beschäftigten. Meines Wissens kann der Arbeitgeber die AVWL auch in eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Riester-Rente zahlen (bitte bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen). Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung freiwillig erhöhen, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.
Von einer betrieblichen Riesterrente würde ich Ihnen ebenfalls abraten. Der Arbeitnehmer hat bei einem Riester-Vertrag über die betriebliche Altersversorgung nicht mehr Vorteile (nur mehr Nachteile) als wenn er einen privaten Riester-Vertrag abschließen würde. Die Beiträge sind in beiden Fällen grundsätzlich aus dem versteuerten und verbeitragten Netto zu zahlen. Die spätere Rentenleistung unterliegt bei der betrieblichen Altersversorgung zudem der Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist nicht gesichert, ob der Vertrag von dem neuen Arbeitgeber auch übernommen wird. Unter Umständen kann der betriebliche Vertrag dann unter ungünstigeren Bedingungen privat weiter geführt werden.
Sofern die Mitnahme der betrieblichen Riesterrente möglich ist, würde diese nicht zu einer schädlichen Verwendung führen - mit der Folge, dass eine steuerliche Förderung im Rahmen der Riesterrente nicht zurückzuzahlen wäre.
Im Alter sind beide Riester - Vorsorgewege - privat und betrieblich - voll zu versteuern (aber nur einfach).
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