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Riesterrente über den AG

von Lars E.22.10.2008 | 12:22
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9 Antworten

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Hallo, ich bin bei einem großen Deutschen Unternehmen welches dem Metalltarif unterliegt, beschäftigt. Meine Vermögenswirksamen Leistungen kann ich nur mehr oder weniger nur in eine Eichel oder Riesterförderung einfließen lassen. Da ich aber die Eichelförderung voll ausnutze bleibt nur der Riestervertrag übrig. Ich habe nun gehört das dies problematisch ist weil eine Übertragung auf einen privaten Vertrag nicht möglich sein soll (beim Verlassen des Unterehmens), das ich diesen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht kündigen kann bzw. bei erreichen des Rentenalters doppelte Steuern zahlen muss.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.10.2008 | 15:53

Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten vom Arbeitgeber Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zum Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen oder privaten Altersversorgung für den Beschäftigten. Meines Wissens kann der Arbeitgeber die AVWL auch in eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Riester-Rente zahlen (bitte bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen). Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung freiwillig erhöhen, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.

Von einer betrieblichen Riesterrente würde ich Ihnen ebenfalls abraten. Der Arbeitnehmer hat bei einem Riester-Vertrag über die betriebliche Altersversorgung nicht mehr Vorteile (nur mehr Nachteile) als wenn er einen privaten Riester-Vertrag abschließen würde. Die Beiträge sind in beiden Fällen grundsätzlich aus dem versteuerten und verbeitragten Netto zu zahlen. Die spätere Rentenleistung unterliegt bei der betrieblichen Altersversorgung zudem der Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist nicht gesichert, ob der Vertrag von dem neuen Arbeitgeber auch übernommen wird. Unter Umständen kann der betriebliche Vertrag dann unter ungünstigeren Bedingungen privat weiter geführt werden.

Sofern die Mitnahme der betrieblichen Riesterrente möglich ist, würde diese nicht zu einer schädlichen Verwendung führen - mit der Folge, dass eine steuerliche Förderung im Rahmen der Riesterrente nicht zurückzuzahlen wäre.

Im Alter sind beide Riester - Vorsorgewege - privat und betrieblich - voll zu versteuern (aber nur einfach).

8 Antworten

Maria L.am 22.10.2008 | 12:38
Hallo Lars E., Sie verwechseln da etwas. Riester-Verträge müssen immer voll nachgelagert versteuert werden. Bei betrieblichen Riester-Verträgen kommt hinzu, daß Sie den VOLLEN Beitragssatz für die KV und PV darauf bezahlen müssen (sofern Sie gesetzlich versichert sind). Voller Beitragssatz = doppelter Beitragssatz im Vergleich zu sonst (wenn der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt). Riester-Verträge über den Betrieb sind also pure Geldvernichtung. Es stimmt auch, daß es Probleme beim Arbeitgeberwechsel gibt, das gilt für alle betriebl. Altersvorsorgeprodukte, man hat zumindest erhöhte Kosten, wenn die Mitnahme überhaupt möglich ist (und nicht in einen neuen Vertrag umgeschichtet werden muß, was noch höhere Kosten verursacht). Also, wenn Riester, dann privat. Sofern Sie noch mind. 20 Jahre Zeit haben, empfehle ich Ihnen, sich alternativ mit freier Aktienfondsanlage zu befassen, um die Rendite Ihrer Altersvorsorge zu erhöhen - oder zumindest einen Riester-Fondssparplan in Erwägung zu ziehen. Ich werde in diesem Forum zwar ständig dafür beschimpft, aber ich bleibe bei meiner festen Überzeugung: die beste Altersvorsorge ist gestreutes Aktienfondsratensparen, das gilt gerade jetzt während der Finanzkrise, die alle festverzinslichen Anlagen im Wert mindert (auf lange Sicht, wegen der erhöhten Inflationsrisiken durch die starke Geldmengenausweitung der letzten Jahre). Bei Interesse: www.finanzuni.org (anbieterunabhängig, kein Produktverkäufer, nur Aufklärung über Aktienfondsratensparen) Gruß, Maria L.
Maria L.am 22.10.2008 | 12:50
Hallo Schiko. Eichelförderung = Bruttoentgeltumwandlung bei einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag die Förderung besteht in der Steuerfreiheit der angesparten Beiträge (stattdessen nachgelagerte Besteuerung)
Schiko.am 22.10.2008 | 12:44
Was verstehen sie unter Eichelförderung. Kenne n ur die eichel hinaus- beförderung als finanzminister und da wurde es zeit. MfG.
HLRT67am 22.10.2008 | 13:50
Wenn Sie in einem Metallunternehmen arbeiten, gibt es dort vermutlich den Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen - lassen Sie doch die 26,59 € (oder was immer der Arbeitgeber spendiert) in Ihre Eichel-Entgeltumwandlung fliessen, d.H. Sie wandeln entsprechend weniger aus Ihrem Einkommen um. Was spricht dagegen?
Lars E.am 22.10.2008 | 14:07
Vielen Dank für die Infos. Natürlich lassen sich die AVWL in den anderen Vertrag ummünzen. Aber ich möchte gerne verstehen, wieso der Riestervertrag nicht auf einen neuen privaten Anbieter übertragen werden kann (Riester ist doch Riester) bzw. nicht gekündigt werden kann. Einen privaten Riestervertrag kann ich doch jederzeit kündigen.
Maria L.am 22.10.2008 | 18:30
Hallo Lars E., einen betriebl. AV-Vertrag können Sie generell nicht kündigen. Der ist sofort unverfallbar, wenn eigene Beiträge eingeflossen sind über Bruttoentgeltumwandlung. Und dann ist er genauso unkündbar wie die gesetzliche Rentenversicherung. ;-) Sie können allenfalls einen Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder einen alten Vertrag ruhen lassen (beitragsfrei stellen) oder privat weiterführen (was besonders nachteilig ist, weil die doppelte KV/PV-Pflicht dann trotzdem bestehen bleibt). ==> BAV-Verträge sind unflexibel. Wer lebenslang bei nur einem Arbeitgeber bleibt und viele Zuschüsse vom AG + staatl. Förderung bekommt, hat vielleicht ein wenig davon. Mir ist mein Spargeld dafür unterdessen zu kostbar, ich verzichte auf sämtliche staatliche Förderung, weil ich mir auf anderen Wegen eben bessere Renditen verspreche (und mehr Freiheit, weil ich eigenes Vermögen erwerbe und nicht nur einen Rentenanspruch) Gruß, Maria L. Gruß, Maria L.
Schiko.am 22.10.2008 | 17:54
Amtsbekannt, dies war wieder der nach plapperer. MfG. 17:58 Uhr
Schiko.am 22.10.2008 | 17:31
Am 22.10.08 um 12.44 Uhr hat schweinchen dick wieder zugeschlagen...
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