Ich bekomme noch bis Ende 2008 Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 habe ich nicht. Bin ich weiterhin riesterrentenförderberechtigt wenn ich mich weiterhin arbeitslos melde, auch wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme?
Ja, das sind sie.
Siehe :
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Danke an B´son.
Würde es dann auch ausreichen, wenn ich mich einmal im Jahr zum Beispiel nur für einen Monat arbeitslos melde oder muss ich mich durchweg arbeitslos melden?
Da bin ich leider überfragt.
Probieren sie es mal bei folgender Rufnummer :
0800 10 0048040
Das ist das kostenlose Servicetelefon der Zentralen Zulagenstelle, die müßten Ihnen weiterhelfen können.
Gemäß § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG sind Arbeitslose auch dann förderfähig, wenn sie wegen Einkommens oder Vermögens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Da es auch im übrigen ausreichend ist, dass die Förderberechtigung nur z.B. in einem Monat des Jahres bestanden haben muss, um die Förderung für das ganze Jahr zu erhalten, dürfte es nach unserer Meinung ausreichend sein, wenn die Meldung als Arbeitsuchend einmal jährlich erfolgt.
Beachten Sie aber, dass dies ggfs. zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Anerkennung dort als rentenrechtliche Zeit nicht ausreichend ist. Falls Sie hier nähere Informationen benötigen, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Werter Experte,
mir geht es ähnlich. Wenn ich mich bei der Arge melde, wie bekommt die Zulagenstelle dann meine Daten???
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen