Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIn der Regel werden Banksparpläne auch in der Auszahlungsphase weiter verzinst. Man kann sich allerdings je nach Vertragsgestaltung größere Raten im Rahmen eines Auszahlungsplans unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase auszahlen lassen. Im übrigen kann nach dem Tode verbleibendes Riestervermögen vom überlebenden Ehepartner in dessen Vertrag übernommen werden. Auch eine Vererbung ist grundsätzlich möglich, wobei dann neben der Steuerpflicht auch noch eine Rückzahlungspflicht bezüglich der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs entsteht.
Es sollte zunächst mit dem Anbieter geklärt werden, welche Möglichkeiten der Vertrag hier bietet.
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