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Experten-Antwort

Riesterrente - Zulagen für Kinder fehlen - Nachforderung möglich?

von Norbert Mair20.09.2011 | 10:27
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1 Antworten

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Servus, ein Kunde möchte seinen DEKA-Riester-Vertrag zur Debeaka wechseln. Bei der Sichtung seiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass zwar er selbst und seine Frau auf Ihren Vertrag jeweils die Grundzulage für Erwachsene erhalten haben, allerdings sind die Zulagen für die beiden Kinder (geb. 1996 und 1998 ) nie geflossen. Der Kunde hat nicht die vollen 4% gezahlt und daher auch nur 116 Euro an Zulage erhalten. Meine Frage: Kann man die fehlenden Zulagen für die Kinder noch nachfordern? Muss man das selbst direkt bei der ZfA anfordern? Wie lange rückwirkend kann man das ggf. machen, der Vertrag läuft seit 2006? Werden die Zulagen dann bereits auf den neuen Vertrag beim neuen Anbieter überwiesen? Ich hoffe es kann mir ein wenig geholfen werden. MfG Norbert Mair

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert,

die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten.

Bei Abschluss eines Riestervertrages sind auch die zulagenberechtigten Personen aufzuführen. Auf dem sogenannten „Beilagenblatt Kinder“ sind diese anzugeben.

Wurden die Kinder angegeben und vom Anbieter versäumt die Zulagen zu beantragen, kann der Anbieter durch einen sogenannten Korrekturantrag auch heute noch rückwirkend die Kinderzulagen beantragen.

Sollten die Kinder nicht im Riestervertrag benannt worden sein , muss mittels Antrages auf Festsetzung der Zulage über den Anbieter eine Zuerkennung der Kinderzulagen noch beantragt werden. Diese nachträgliche Beantragung führt allerdings dazu, dass rückwirkend nur innerhalb bestimmter Fristen die Gewährung der Zulage noch möglich ist.

Durch die nachträgliche Anerkennung der Kinder ist es möglich, dass die vollen Zulagen gezahlt werden können. Bitte wenden Sie sich an den Anbieter.

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