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Riesterrentenübertrag nach Tod des unmittelbar Zulageberechtigten

von Glatzek28.05.2008 | 16:23
1144 Ansichten
3 Antworten

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Ehemann ist zulageberechtigt und Riestersparer - Ehefrau hat keinen Vertrag. Nach dem Tode des Ehemannes kann die Ehefrau einen neuen eigenen Riestervertrag abschliessen (auch ohne Förderberechtigung), um die Eigenbeiträge und Zulagen, sowie Zinserträge des verstorbenen Ehemannes auf ihren Vertrag zulagenunschädlich zu übertragen. Gibt es für den Übertrag mit dem neuen Riestervertrag der Hinterbliebenen eine Frist ? Wo ist hierzu im EStG etwas geregelt ?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine direkte Frist zur Übertragung ist mir nicht bekannt. In der Regel ist es aber auch so, dass Ihre Witwe lt. Vertrag dazu verpflichtet ist, ggf. Ihr Ableben unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Damit sollte dann auch durch den Anbieter eine Info hinsichtlich der Übertragung erfolgen, ggf. auch aufgrund einer entsprechenden Nachfrage zu diesem Zeitpunkt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Aus den uns vorliegenden Informationen des Ministeriums der Finanzen

ist keine Frist erkennbar! Insofern können hierzu auch keine Aussagen getroffen werden. Ggf. enthält aber der von Ihnen abgschlossene Vertrag eine Frist? Bitte überprüfen Sie dies und wenden Sie sich ggf. an Ihren Anbieter.

Im Übrigen müssen aber zur Übertragung begünstigten Altersvorsorgevermögens auf den überlebenden Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegatten-Veranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllt sein. D. h., dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und beide uneingeschränkt steuerpflichtig sind.

1 Antworten

Glatzekam 03.06.2008 | 13:03
Danke für die Antwort, die mich jedoch nicht zufrieden stellt. Im Einkommenssteuerrecht geht eigentlich nichts ohne Fristen. Also nochmals die Frage: Bis wann muss eine Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes einen eigenen Riestervertrag abschließen, um dann den Riestervertrag des Verstorbenen ohne Zulagenverlust auf den ihrigen übertragen zu können.
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