Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Riesterrentenzulage

von Schnuckiputz28.04.2014 | 18:39
914 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich plane eine Riesterrente abzuschließen. Beziehe seit vielen Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da ich noch während meines Hochschulstudiums schwer krank wurde, war ich leider nie (voll) berufstätig, sondern bin gleich voll berentet wurden. Versichert war ich damals durch eine pauschale Studentenversicherung. Habe ich Anspruch auf die Riesterzulage (ich hörte, dass nicht jeder der eine EU-Rente bezieht zulagen berechtigt ist)? Danke für eine aussagekräftige Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gemäß §10(1), Satz 4 EStG können Steuerpflichtige, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Alterssicherungssystem der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung beziehen Riester-Zulagenberechtigte sein, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistung der Leistungsbezieher einer bestimmten Personengruppe angehörte. Wie sie schildern, beziehen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei einem Rentenbezug vor 2002 ist allein der Bezug dieser vollen Erwerbsminderungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente ausreichend für die Förderfähigkeit bei Riester-Renten. Somit sind Sie (seit 2008) zulagenberechtigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ein Rückruf bei der Zentralen Zulagenstelle, sowie Recherchen im Internet (www.bundesfinanzministerium.de/.../2013-07-24-Steuerliche-Foerderun...), ergaben, dass tatsächlich unmittelbar vor Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente eine Zugehörigkeit zur Personengruppe nach §10a, Abs.1, Satz1 oder 3 EStG bestanden haben muss. Da Zeiten der Studentenversicherung nach §248, Abs.3,Nr.1 SGB VI von der Gleichstellung der Beitragszeiten ausgenommen ist, muss ich meine Aussage revidieren. Lediglich parallel neben der schulischen Ausbildung zurückgelegte Beschäftigungszeiten könnten als Pflichtbeiträge gelten. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden Personen, die vor Einführung der Riesterrente bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit bezogen haben (2002) ausdrücklich mit einbezogen. Die übrigen Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein. Über die Hotline der Zentralen Zulagenstelle (03381-21-222324) können Sie weitere Infos erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schnuckiputzam 29.04.2014 | 18:25
Danke für die schnelle Antwort! Das klingt eigentlich gut. Man teilte mir im Vorfeld jedoch folgenden Satz mit: "Personen, die nicht nach § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG begünstigt sind und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten inländischen Alterssicherungssysteme beziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Personengruppe angehörten, sind nicht zulagenberechtigt" . Man sagte, das träfe bei mir zu, weil ich wie gesagt vor der EU- Rente nur als Student pauschal krankenversichert war. Verstehen kann ich das nicht. Das lag doch lange bevor es die Riester Rente überhaupt gab. Kann das tatsächlich mit herangezogen werden? (Ich dachte eigentlich, wie Sie auch schreiben, der Bezug der EU Rente ist Grund genug für die Zulage). Habe ich trotzdem eine Chance für die Zulage? Wie kann ich argumentieren?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026