Gemäß §10(1), Satz 4 EStG können Steuerpflichtige, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Alterssicherungssystem der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung beziehen Riester-Zulagenberechtigte sein, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistung der Leistungsbezieher einer bestimmten Personengruppe angehörte. Wie sie schildern, beziehen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei einem Rentenbezug vor 2002 ist allein der Bezug dieser vollen Erwerbsminderungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente ausreichend für die Förderfähigkeit bei Riester-Renten. Somit sind Sie (seit 2008) zulagenberechtigt.