Hallo Hans,
es ist zwar grundsätzlich möglich, den Anbieter zu wechseln – also das geförderte Altersvorsorgevermögen von einem Vertrag bei Anbieter A auf einen anderen/neuen Vertrag bei Anbieter B zu übertragen. Beim Vertragsnehmer muss es sich aber immer noch um die gleiche förderberechtigte Person handeln. Eine Übertragung von einer (förderberechtigten) Person auf eine andere (förderberechtigte) Person würde insoweit eine schädliche Verwendung im Sinne des § 93 EstG darstellen.