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Experten-Antwort

Riestervertrag

von Marlen25.08.2011 | 16:04
1396 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren Was passiert mit dem eingezahlten Geld, wenn man vor den Rentenbeginn verstirbt?Bekommen die Angehörigen das eingezahlte Kapital nach Abzug/Rückzahlung der Zulagen und Gutschriften?Oder ist in diesem Fall das komplette Geld verloren? Bekommt man ab 2008 die 300€ Kinderzulage nur für Kinder, die ab diesem Jahr 2008 geboren wurden und für Kinder die vorher geboren sind die 185€? Vielen Dank schon im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Marlen

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ahnungam 25.08.2011 | 18:45
Tja, was steht in Ihrem Riester-Vertrag?
Nixam 26.08.2011 | 08:14
Tatsächlich ist es so, daß man für Kindergeburten vor 2008 nur EUR 185,-- Kinderzulage erhält und für Geburten ab 01.01.2008 erhält man EUR 300,--. Ob eine Hinterbliebenenrente bei Ihrem Riestervertrag mitabgeschlossen wurde entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Bei mir ist das so, daß bei Nichtabschluß einer Hinterbliebenenrente die Versichertenrente höher ausfallen würde. Deshalb müssen Sie in den Vertragsunterlagen nachlesen, ob der Verstorbene eventuell diese Option gewählt hat. Ein Anruf beim Riesteranbieter und diese Frage wäre dann auch geklärt. Viele Grüße Nix
Vorsichtam 26.08.2011 | 13:43
Eine weitere Möglichkeit wäre - gerade bei Riesterbanksparplänen oder Riesterfondssparplänen, daß der überlebende Ehegatte das angesparte Kapital (incl.Zulagen!!) auf seinen Riestervertrag übertragen läßt. Dieser Vertrag muß nicht zum Zeitpunkt des Todes vorhanden sein, kann also auch extra zur Übertragung danach abgeschlossen werden. MfG
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