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Experten-Antwort

Riestervertrag als Eigenkapital zum Kauf einer ETW für den Eigenbedarf nutzen

von Krieger24.08.2013 | 20:14
1187 Ansichten
5 Antworten

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Ich möchte meinen Riestervertrag als Eigenkapital zum Kauf einer ETW für den Eigenbedarf nutzen. Wie läuft dies später mit der nachträglichen Versteuerung? Was hat es mit der "Verzinsung des Guthaben auf dem Wohnförderkonto" auf sich? Zwei Prozent jährliche Verzinsung, welche meinen späteren zu versteuernden Betrag erheblich anwachsen lässt. Was passiert da? Muss ich mit Einbußen/Nachteilen rechnen? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wohn-Riester-Guthaben muss man im Alter versteuern. Da das Geld direkt in die Immobilie fließt, richtet der Vertragspartner zu Beginn ein fiktives Wohnförderkonto ein, auf dem Beiträge und Zulagen verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Der Sparer entscheidet, ob er die dafür fällige Steuer bis zum 85. Lebensjahr in jährlichen Raten abzahlt, oder auf einen Schlag entrichtet. In letzterem Fall muss er nur 70 Prozent des Guthabens versteuern.

Wir empfehlen eine unabhängige Beratung bei der Verbraucherzentrale.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Anonymusam 25.08.2013 | 14:10
Den Riestervertrag können Sie in die Tonne klopfen. Mehr ist der nicht Wert.
Heinericham 26.08.2013 | 09:46
Im Rentenalter müssen Sie die Einkünfte aus der Riesterrente (hier das zuvor entnommene Kapital) versteuern. Wenn ich mich recht entsinne wird das auf 10 Jahre verteilt. Das Geld was Sie für die Wohnung / den Bau nehmen wird, wie Sie schon selbst geschrieben haben, um 2% jedes Jahr verzinst. Der sich ergebende Betrag muss dann später im Rentenalter versteuert werden. Es ist zu empfehlen sich genau ausrechnen zu lassen, ob sich das lohnt. Aufgrund der zur Zeit niedrigen Zinsen kann eine normale Finanzierung günstiger kommen, insbesondere wenn Sie den Kredit vor der Rente tilgen können. (je länger vor der Rente eine Tilgung und je kürzer die Laufzeit, desto günstiger wird eine Standardfinanzierung im Verhältnis zur Riester). Muss ich mit Einbußen/Nachteilen rechnen? Sie müssen sich im klaren sein, dass Sie zwar jetzt Steuern sparen und einen Teil über den Staat durch die Föderung tilgen, aber dann im Rentenalter es nachversteuern müssen zu den DANN GÜLTIGEN STEUERSÄTZEN. Da Ihnen niemand sagen kann, wie hoch die dann sind (Es sit zu erwarten, dass diese durch die Altersstruktur in Deutschland eher anwachsen) ist das ein gewisses Risiko. Lassen Sie sich gut, ggf. auch unabhängig (z.B. bei der Verbraucherzentrale) beraten, was insbesondere aufgrund der günstigen Zinslage besser wäre.
egalam 26.08.2013 | 13:26
Ich habe den Thread zwar nicht eröffnet, aber trotzdem danke für die fundierte Antwort, Heinerich. ;-) Manchmal (eher selten) kann man in Foren noch was lernen.
Kriegeram 26.08.2013 | 18:06
Vielen Dank für das feedback. mfg
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