Wohn-Riester-Guthaben muss man im Alter versteuern. Da das Geld direkt in die Immobilie fließt, richtet der Vertragspartner zu Beginn ein fiktives Wohnförderkonto ein, auf dem Beiträge und Zulagen verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Der Sparer entscheidet, ob er die dafür fällige Steuer bis zum 85. Lebensjahr in jährlichen Raten abzahlt, oder auf einen Schlag entrichtet. In letzterem Fall muss er nur 70 Prozent des Guthabens versteuern.
Wir empfehlen eine unabhängige Beratung bei der Verbraucherzentrale.