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Riestervertrag Besteuerung bei schädlicher Verwendung

von bankomat28.11.2007 | 00:11
1541 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Falle einer schädlichen Verwendung (Kündigung) eines Riester-Fondssparplanes, wie ist dann der Ertrag demnächst zu besteuern, mit dem persönlichen Steuersatz wie bisher oder wie andere Kapitalerträge mit der neuen Abgeltungssteuer?

3 Antworten

Nixam 28.11.2007 | 08:57
Natürlich mit dem persönlichen Steuersatz, da Sie darauf Vergünstigungen bekommen haben. Ausserdem sind die Zulagen zurück zu zahlen. Mit der Abgeltungssteuer hat die Riesterrente nichts zu tun. Die ist übrigens abgeltungssteuerfrei!
bankomatam 28.11.2007 | 09:24
Für so selbstverständlich halte ich das gar nicht, klar, die Zulagen und die erlangten Steuervorteile aus dem Sonderausgaben überweist die kontenführende Stelle zurück an die Zentrale Zulagenstelle (wie auch immer die die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug nach Jahrzehnten feststellen wollen) Dann erfolgt die Überprüfung des Finanzamtes, ob im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen einkommenssteuerpflichtig sind. Warum sollte diese Besteuerung dann anders als bei anderen Kapitalerträgen nicht zum Steuersatz der Abgeltungssteuer, sondern zum persönlichen Steuersatz erfolgen? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
bankomatam 28.11.2007 | 15:54
Das hieße also wenn ich 2015 einen Riestervertrag kündige, wird dieser steuerlich unterschiedlich behandelt, je nach dem, ob es sich um einen bis 31.12.2008 abgeschlossenen "Alt"vertrag handelt oder um einen "Neu"vertrag? Einmal wird zum individuellen Steuersatz versteuert, das andere mal zum Pauschalsatz der Abgeltungssteuer? Sehr interessant die 12 Jahre/mindestens 60 Regelung, wenn die auch bei schädlicher Verwendung angewandt wird! Wo finden sich diese Regelungen denn im Gesetz, Ausführungsverordnungen o.ä.? Vielen Dank!
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