Nach dem AltZertG können Sie nach § 1 Absatz 1 Nr. 10 b den Vertrag auf jeden Fall auf einen anderen Anbieter übertragen, vgl. den Gesetzestext:
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1. die dem Vertragspartner während der Ansparphase einen Anspruch gewährt,
a. den Vertrag ruhen zu lassen,
b. den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag desselben oder eines an deren Anbieters übertragen zu lassen oder
c. mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres die teilweise oder vollständige Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92 a des Einkommensteuergesetzes zu verlangen und
Wie ansonsten das Vertragsverhältnis ausgestaltet ist, kann ohne Einsicht in die Vertragsbestimmungen der Allianz nicht beurteilt werden. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlagen seitens der Allianz schriftlich offen legen.