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Riestervertrag kündigen

von Fragender13.06.2007 | 15:55
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8 Antworten

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Hallo, ich will meinen Riestervertrag künigen und meine Einzahlungen zurückzahlen lassen. die Förderung könne sie behalten. Jetzt sagen die mir von der Allianz dass ich das Geld erst wieder frühestens mit 60, also in 20 Jahren zurück bekomme. Sie könnten den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Stimmt das ? Gibt es noch einen Weg wie ich an mein Geld ran komme ? Danke Fragender

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem AltZertG können Sie nach § 1 Absatz 1 Nr. 10 b den Vertrag auf jeden Fall auf einen anderen Anbieter übertragen, vgl. den Gesetzestext:

...........

1. die dem Vertragspartner während der Ansparphase einen Anspruch gewährt,

a. den Vertrag ruhen zu lassen,

b. den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag desselben oder eines an deren Anbieters übertragen zu lassen oder

c. mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres die teilweise oder vollständige Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92 a des Einkommensteuergesetzes zu verlangen und

Wie ansonsten das Vertragsverhältnis ausgestaltet ist, kann ohne Einsicht in die Vertragsbestimmungen der Allianz nicht beurteilt werden. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlagen seitens der Allianz schriftlich offen legen.

7 Antworten

Unbekanntam 13.06.2007 | 19:19
Hallo, grundsätzlich können Sie jeder Zeit Ihren Vertrag kündigen. Dies stellt jedoch eine schädliche Verwendung dar, so dass die Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Beiträge in den Riestervertrag werden auch im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug anerkannt, was dazu in der Vergangenheit geführt haben kann, dass sich Ihr zuversteuerndes Einkommen reduziert hat. Somit wird ggf. die ganzen Steuererklärungen der letzten Jahren neuberechnet und wenn es dumm kommt, können Sie noch was ans Finanzamt zurückzahlen. Lassen Sie sich zuvor auf jeden Fall bei einem Steuerexperten beraten und sich nicht auf "Geschichten" von Freunden und Bekannten verlassen. Leider haben Sie auch nicht geschrieben, um was für einen Art Riestervertrag (Rentenverscherung, Fondsparlan etc. ) es sich handelt. Falls es sich um eine private Rentenversicherung handelt, haben Sie einen Rückkaufswert, der in den ersten Jahren fast gleich null ist. Das liegt daran, dass Ihr Vertrag sozusagen im "minus" anfangt, weil die Provisionen von der Versicherungsgesellschaft direkt an den Vermittler gezahlt werden und Ihrem Vertrag mehr oder weniger belastet werden. Dies wird unter Verwaltungskosten deklariert. Bei einer Beitragsfreistellung haben Sie auf jeden Fall kein Problem mit dem Finanzamt.
Egalam 14.06.2007 | 08:52
Ist man mit dem Anbieter unzufrieden ist es nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) möglich, gegen eine Bezahlung/Verrechnung einer "Anbieterwechselgebühr" zwischen 50,- und 100,- EUR möglich die Vertragsart und den Anbieter zu wechseln.
Baladraram 14.06.2007 | 14:28
hallo, beide antworten sind in diesem fall meine swissens unrichtig. ich habe in 1995 einen solchen vertrag abgeschlossen und versuche seit 4 jahren diesen aufheben zu lassen.es ist nicht möglich. selbst die insolvenz der firma u.meine anschl.frühberentung erreichen dies nicht.gekündigt werden kann so wie der autor schrieb erst zum ablauf der normalen arbeitsfrist bzw. renteneingang mit 65 und evtll 67 ! das problem ist ,dass es niemand weiß,dass es so gehandhabt wird denn die versicherungsbestimmungen weisen dies ledigl. mit dem verweis auf gesetz sowieso aus.meine persönliche meinung : in zusammenarbeit wieder einmal versicherungen + regierung ,werden hunderttausende von arbeitnehmern um ihr geld betrogen.denn schon wird dir rente herausgesetzt,schon wird rente steuerlich berechnet und bis 20 jahre um sind kann man sich noch viel einfallen lassen.alles in allem passt es zu diesem land !
Fragenderam 14.06.2007 | 14:57
Ich habe gerade nochmals mit dem Herrn von der Allianz gesprochen. Es ist effektiv so, dass man an das Geld beim Riestervertrag erst ab dem 60sten Lebensjahr ran kann. Auch ein Umtausch in eine andern anderen Vertrag eines anderen Anbieters sei nicht möglich. Auf meine Frag und was ist dann von dem Geld am Ende noch übrig ? Gebühren laufen weiter und ich bekomme eben bei Altersrente (65,67 oder später, keine Ahnung) ein Paar Euros oder Cent monatlich überwiesen. Ich muß ehrlich sagen, wenn mir das zuvor jemand gesagt hätte, hätte ich niemals einen Riestervertrag abgeschlossen. Danke !!!
Kurtam 14.06.2007 | 15:12
Riester gibt s erst seit 2002, also haben sie irgendwas abgeschlossen im Jahre 1995 aber keinen Riestervertrag
Egalam 15.06.2007 | 12:27
Meine Recherche als "Laie" hat das gleiche Ergebnis gebracht. Ich war nur nicht so schnell bei der Suche der zu zitierenden § im AltZertG.
Petroam 29.06.2007 | 12:21
hi, hi, hi! Beautiful site.
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