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Experten-Antwort

Riestervertrag mit 60€ Beitrag jährlich

von Bodach26.08.2013 | 14:13
1162 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Aufgrund von Erziehungszeit über die normale Zeit und keines geregelten Einkommens habe ich meinen Riester (AachenMünchner LV AG) 2010 auf den Mindestbeitrag von 60,-€ gesetzt und die Zulagen 2011 für 2010 erhalten. Nach wie vor den Grundbeitrag ersehe ich für 2012 keine Zulagen auf dem Bescheid. 2012 war ich allerdings wieder sozialversicherungspflichtig arbeiten. Kann man trotz Arbeit den Beitrag bei 60,- im Jahr lassen und bekommt die Zulagen oder muß man die 4% vom Gehalt nehmen. Die Konditionen sind nämlich nicht so toll das ich den Vertrag groß weiter besparen will. Wie soll ich vorgehen um für 2012 eventuell rückwirkend Zulagen zu bekommen. Einen richtigen Betreuer hab ich nicht und der f. mich zuständige gibt sicher nur Auskunft in seinem finanziellen Sinne. Danke schon mal für Info´s

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe Ihres Eigenbeitrages. Das bedeutet, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe; ansonsten wird sie nur anteilig auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt.

Die Höhe der Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulage), die Sie pro Beitragsjahr aufwenden müssen, beträgt vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens (rentenversicherungspflichtiges Entgelt).

In allen Fragen zum Zulageverfahren und zur Förderung können Sie die Service-Hotline der ZfA nutzen:

03381 21 22 23 24

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lexam 26.08.2013 | 21:23
Hallo Bodach, lesen Sie sich bezüglich der Zulagen mal diesen Paragraphen durch, besonders Erster Absatz, letzter Satz. http://dejure.org/gesetze/EStG/86.html Demnach müssten Ihnen gekürzte Zulagen zustehen, falls Sie in diesem Zeitraum zulagenberechtigt waren. Direkter Ansprechpartner ist Ihre Versicherungsgesellschaft. Wenn Sie Ihre private Altersvorsorge neu ausrichten wollen, können Sie sich für allgemeine Fragen (welche Möglichkeiten gibt es) an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung wenden. Bei spezielleren Fragen zu bestimmten Verträgen gibt es die Möglichkeit, sich an das Verbraucheramt (kostet ein bisschen was, aber nicht viel) zu wenden.
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