Die Riesterförderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen.
1. Den Zulagen ( Grundzulage und ggf. Kinderzulagen )
2. Dem Sonderausgabenabzug ( steuerliche Förderung )
Die volle Förderung erhält man nur, wenn sowohl die Zulagen beantragt als auch im Wege der Steuererklärung die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht werden.
Wie von Schiko bereits vorgerechnet, erhält man vom Finanzamt zusätzlich eine Steuerrückzahlung, wenn die durch den Vorsorgeaufwand festzustellende Steuerentlastung höher ausfällt als die Zulagen.
Umgekehrt braucht man keine Zulagen zurückzuzahlen, wenn die Steuerentlastung niedriger als die zu gewährenden Zulagen ausfällt.