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Experten-Antwort

Riesterzulage

von Anja Demeter04.11.2011 | 12:53
1341 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Studentin mit einem Minijob und habe auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Darüber hinaus habe ich keine Einkünfte. Meine Bank hat mir mitgeteilt, mangels steuerpflichtiger Einkünfte würde ich keine Riesterzulage bekommen, selbst wenn ich den Mindestbeitrag i.H.v. 60 EUR/Jahr einzahle. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja Demeter,

dem Beitrag von Feli kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Feliam 04.11.2011 | 13:20
Nein. Anspruch auf die Zulage besteht, wenn Sie förderberechtigt, sprich: versicherungspflichtig sind und den Mindesteigenbeitrag zahlen. Was für Sie wahrscheinlich nicht in Betracht kommt, ist die Absetzbarkeit der Beiträge bei der Steuer, da Sie wahrscheinlich ohnehin keine zahlen.
DarkKnight RVam 04.11.2011 | 14:21
Hallo Anja, der steuerliche Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG kommt für Sie wohl nicht in Betracht. Die Zulage nach dem XI. Abschnitt des EStG steht Ihnen aber nach dem beschriebenen Sachverhalt auf jeden Fall zu. Insofern kann ich mich auch nur der Aussage von Feli anschliessen. Raten Sie Ihrem Bankberater mal, dass er sich schulen lassen soll. Ich gehe aber mal eher davon aus, dass er Ihnen davon abgeraten hat, weil er da nichts verdienen kann ;-)
Happy N.am 04.11.2011 | 18:25
Hi Darky! Wie schön, dass du dich mal der Meinung des Experten bzw. nem anderen User anschließen kannst, wow... Bist ja mittlerweile schon genau so n Experte wie der Herr Sozialrechtler.... MfG ......Happy N.
DarkKnight RVam 07.11.2011 | 09:52
@Happy N. Wieso mittlerweile???? :/
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