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Experten-Antwort

Riesterzulage auf zwei Verträge aufteilen möglich ?

von Gast15.12.2018 | 14:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen Riester-Banksparplan und dort einen Dauerzulagenantrag eingerichtet. Bei meinem Arbeitgeber kann ich in die Pensionskasse aus dem Nettogehalt etwas einzahlen und dort ebenfalls die Riesterzulage beantragen. Meine Frage: Kann ich in den Banksparplan und in die Pensionskasse gleichzeitig etwas einzahlen und bei beidem gleichzeitig die Riesterzulage beantragen ? Geht das, oder könnte es da Probleme geben ? Ich habe gelesen man kann zwei Riesterverträge gleichzeitig besparen und die Riesterzulage wird dann anteilig auf beide Verträge aufgeteilt. Wäre das wie oben beschrieben in meinem Fall möglich ? Und: Muss man zwingend darauf achten, das bei beiden Verträgen der jährliche Eigenbetrag + Riesterzulage zusammen die 2100 Euro pro Jahr nicht übersteigt ? Wenn man die 2100 Euro pro Jahr überschreiten würde, was wären die Konsequenzen ? Vielen dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersvorsorgezulage wird bei einem unmittelbar Zulageberechtigten höchstens für Altersvorsorgebeiträge gewährt, die zugunsten von zwei Verträgen gezahlt wurden.

Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll.

Wurde nicht der gesamte erforderliche Mindesteigenbeitrag (4% vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbrutto abzüglich der zustehenden Zulagen) zugunsten dieser beiden Verträge geleistet, wird die Zulage entsprechend gekürzt.

Die zu gewährende Zulage wird entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt.

Es steht dem Zulageberechtigten allerdings frei, auch wenn er mehrere Verträge abgeschlossen hat, die Förderung nur für die zugunsten eines Vertrages geleisteten Beiträge in Anspruch zu nehmen.

Werden vom Zulageberechtigten zugunsten mehrerer Verträge Beiträge geleistet und erfolgt keine konkrete Bestimmung oder wird die Zulage für mehr als zwei Verträge beantragt,

wird die Zulage nur für die zugunsten derjenigen zwei Verträge geleisteten Altervorsorgebeiträge gewährt, für die im Beitragsjahr die höchsten Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

Der mittelbar Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Verträge verteilen. Es ist nur der Vertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird.

Im Rahmen des zusätzlichen Sonderausgabenabzug können alle vom Zulageberechtigten geleisteten Altersvorsorgebeiträge angesetzt werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Verträge auf die die Beiträge eingezahlt wurden.

Der Steuerpflichtige kann somit im Rahmen des geltenden Höchstbetrags (2.100 Euro abzüglich Zulageanspruch) auch Altersvorsorgebeiträge für Verträge geltend machen, für die keine Zulage beantragt wurde oder aufgrund der Verteilungsbegrenzung auf maximal zwei Verträge keine Zulage gewährt wird. Die Zurechnung der über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuerermäßigung erfolgt hierbei im Verhältnis der berücksichtigten Altersvorsorgebeiträge.

Einen Riestervertrag kann man "Übersparen" sofern es der Vertragsanbieter überhaupt zulässt. Die Mehreinzahlung (über die Höchstgrenze von 2.100 EUR) ist allerdings in der Ansparphase nicht Hartz IV-sicher.

________________________________________________________________________________________________________________________

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7 Antworten

Dagdsgam 15.12.2018 | 15:31
Sie können auch 2 riester Verträge bespare nund theoretisch so viel einzahlen wie Sie möchten. Fōrderfähig bleibt der Hōchstbeizrag so oder so, egal wieviel Sie quasi "drüberzahlen"
Gastam 17.12.2018 | 21:44
Vielen Dank für Ihre ausführlich Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich dann für beide Verträge anteilsmäßig die Riesterzulage. Nur dieser Satz verwirrt mich irgendwie: "Der mittelbar Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Verträge verteilen. Es ist nur der Vertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird." Der Satz sagt irgendwie die Zulage geht nur auf ein Vertrag und nicht auf zwei. Versteh ich nicht ganz.
zeldaam 17.12.2018 | 22:53
Zitat von Gast anzeigenausblenden
Hallo Gast, nach § 87 Absatz 2 EStG gilt die Einschränkung "Zulage nur für den ersten Vertrag" nur für mittelbar Förderberechtigte (diese sind im § 79 Satz 2 EStG beschrieben). Sofern Sie zu den unmittelbar Förderberechtigten nach § 79 Satz 1 EStG gehören, so dürfen Sie die Zulage auf 2 Verträge verteilen lassen (siehe § 87 Absatz 1 EStG). MfG zelda
Gastam 17.12.2018 | 23:03
Ah OK, das eine zählt für unmittelbare, das andere für mittelbare. Hatte ich irgendwie überlesen :) Noch eine Frage: Wenn man zwei Riesterverträge hat, kann man dann für jeden Riestervertrag einzeln unabhängig voneinander einen Dauerzulagenantrag stellen und die Zulage wird entsprechend der geleisteten Beiträge aufgeteilt ? Oder muss man zwingend einen einzigen Dauerzulagenantrag stellen und beide Riesterverträge dort eintragen ?
chiam 17.12.2018 | 23:32
Bezieht sich auf mittelbar Zulageberechtigte (nicht verdienende Ehepartner).
Deltaam 18.12.2018 | 06:52
Sie sollte sich eine "Überzahlung" eines Riester-Vertrages gut überlegen - bei den mickrigen Zinsen derzeit
Klausam 18.12.2018 | 17:44
Hallo In diesem Zusammenhang noch folgender Tip: Riesterverträge möglichst aufteilen, also mehrere machen. Die Einzahlungen und Zulagen so gestalten, dass sich bei Ablauf der Verträge jeweils nur eine Kleinbetragsrente ergibt. Diese kann dann als Kapitalauszahlung abgefunden werden, ohne dass die Zulagen und Steuerermäßigungen verloren gehen. Eine Riesterrente z.B. aus einem Banksparplan ist im Normalfall völlig unrentabel. Grüße
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