Hallo puma,
Schiko. hat es Ihnen ja bereits zutreffend erläutert, ich schreibe es nochmal in meinen Worten auf, weil dieses Mißverständnis vermutlich bei vielen Riester-Sparern besteht.
Die Riester-Anbieter werben ja mit Zulagen + Steuerförderung und verschweigen dabei, daß es im Ergebnis nur ENTWEDER Zulagenförderung ODER Steuerförderung gibt.
Die Berechnung ist allerdings kompliziert, so daß man meinen könnte, man bekommt Zulagen UND Steuerförderung. Die Zulage muß von allen Riester-Sparern beim Anbieter beantragt werden. Sie wird von der ZfA (das ist eine neue Behörde, die extra für Riester geschaffen wurde) an den Anbieter ausgezahlt und von diesem für den Vertrag verbucht.
Bei der Einkommensteuererklärung wird dann der gesamte Eigenbeitrag des Riester-Sparers von der Steuer freigestellt: daraus ergibt sich eine Steuerersparnis. Wenn diese Steuerersparnis geringer ist als die Zulage, geschieht nichts weiter. Ist die Steuerersparnis aber höher als die Zulage, wird davon die Zulage wieder abgezogen (und zwar auch dann, wenn man vergessen haben sollte, sie zu beantragen, was bei vielen Millionen Riester-Sparern der Fall ist! In Ihrem Bescheid müßten Sie erkennen können, daß die 114 Euro irgendwo auf die Steuerschuld wieder draufaddiert werden), so daß Sie im Ergebnis nicht die volle Steuerersparnis haben (sondern nur, wie von Schiko. bereits vorgerechnet, 258-114=144).
Die Steuerersparnis wird nicht in den Riester-Vertrag eingezahlt (sondern Ihnen mit der Steuerrückzahlung erstattet), d.h. der Vertrag erhält nur Ihren Eigenbeitrag plus Zulage.
Es ist wirklich unglaublich kompliziert, was sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat. Man bedenke: die neue Behörde wird ebenso wie alle Zulagen und Steuerförderungen aus unser aller Steuern gezahlt. Wer es nachrechnet, wird auch feststellen, daß die Zulagen oft gerade mal die erheblichen Verwaltungskosten von Riester-Verträgen abdecken, also werden nicht Sie gefördert, sondern die Bank oder Versicherung, bei der Sie abgeschlossen haben.
Und die Steuerförderung, die Sie heute erhalten, ist ja auch kein reines Geschenk, es ist nur eine Steuerstundung und Verschiebung der Steuer auf die spätere Auszahlung. Sie spekulieren also letztlich darauf, daß Sie durch die nachgelagerte Besteuerung einen Vorteil haben gegenüber sofortiger Besteuerung. Diese Rechnung muß aber nicht unbedingt aufgehen, denn niemand weiß heute zu sagen, wie in Zukunft das Steuerrecht aussieht.
Der Staat verteilt keine Geschenke, das sollen wir nur glauben!
Gruß,
Maria L.