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Riesterzulage und Steuer

von puma17.05.2008 | 12:55
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, in meinem Einkommsteuerbescheid 2006 wird auf der ersten Seite unten eine Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge nach §10a Abs. 4 von 258 € aufgeführt. Prima, denk ich mir - da bekomm ich ja dann sogar mehr als die Zulage von 114 € auf meinen Vertrag. Doch ausweislich des Jahresauszugs sind von der Zulagestelle nur 114 € für 2006 auf diesem eingegangen. Sind jetzt diese 258 € bereits in die "reguläre" Steuererstattung mit eingeflossen? Ich dachte bisher das eine steuerliche Förderung auch auf dem Riestervertag landen sollte?! Viele Grüße

3 Antworten

Schiko.am 17.05.2008 | 15:04
Grundsätzlich kann der beitragsaufwand in 2006 bis zu 1575 jahreshöchstgrenze zusätzlich in der steuererklä- als sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Je nach persönlichen grenzsteuersatz wirkt sich dies in der steuererklärung betragsmäßig aus. Dies bedeudet aber nicht , dass noch zusätzlich die grundzu- lage als weiteres geschenk des staates vergütet wird. Ergibt sich bei ihnen rechnerisch ein steuerlicher vergütungs- anspruch von 258 euro werden hiervon euro 114 grundzu- lage der verbleibenden steuerschuld dazugeschlagen. Die zulagenstelle erhält vom finanzamt 114 überwiesen, die differenz drückt sich durch 144 zusätzlich steuervergütung ( 258 ./. 114) aus. Somit werden mit 144 und 114 euro 258 gesamtförderung erreicht . In reguläre steuererstattung sind nur 144 eingeflossen, alles andere wäre ja eine teil- weise doppelförderung. Mit freundlichen Grüßen.
Maria L.am 17.05.2008 | 17:21
Hallo puma, Schiko. hat es Ihnen ja bereits zutreffend erläutert, ich schreibe es nochmal in meinen Worten auf, weil dieses Mißverständnis vermutlich bei vielen Riester-Sparern besteht. Die Riester-Anbieter werben ja mit Zulagen + Steuerförderung und verschweigen dabei, daß es im Ergebnis nur ENTWEDER Zulagenförderung ODER Steuerförderung gibt. Die Berechnung ist allerdings kompliziert, so daß man meinen könnte, man bekommt Zulagen UND Steuerförderung. Die Zulage muß von allen Riester-Sparern beim Anbieter beantragt werden. Sie wird von der ZfA (das ist eine neue Behörde, die extra für Riester geschaffen wurde) an den Anbieter ausgezahlt und von diesem für den Vertrag verbucht. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann der gesamte Eigenbeitrag des Riester-Sparers von der Steuer freigestellt: daraus ergibt sich eine Steuerersparnis. Wenn diese Steuerersparnis geringer ist als die Zulage, geschieht nichts weiter. Ist die Steuerersparnis aber höher als die Zulage, wird davon die Zulage wieder abgezogen (und zwar auch dann, wenn man vergessen haben sollte, sie zu beantragen, was bei vielen Millionen Riester-Sparern der Fall ist! In Ihrem Bescheid müßten Sie erkennen können, daß die 114 Euro irgendwo auf die Steuerschuld wieder draufaddiert werden), so daß Sie im Ergebnis nicht die volle Steuerersparnis haben (sondern nur, wie von Schiko. bereits vorgerechnet, 258-114=144). Die Steuerersparnis wird nicht in den Riester-Vertrag eingezahlt (sondern Ihnen mit der Steuerrückzahlung erstattet), d.h. der Vertrag erhält nur Ihren Eigenbeitrag plus Zulage. Es ist wirklich unglaublich kompliziert, was sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat. Man bedenke: die neue Behörde wird ebenso wie alle Zulagen und Steuerförderungen aus unser aller Steuern gezahlt. Wer es nachrechnet, wird auch feststellen, daß die Zulagen oft gerade mal die erheblichen Verwaltungskosten von Riester-Verträgen abdecken, also werden nicht Sie gefördert, sondern die Bank oder Versicherung, bei der Sie abgeschlossen haben. Und die Steuerförderung, die Sie heute erhalten, ist ja auch kein reines Geschenk, es ist nur eine Steuerstundung und Verschiebung der Steuer auf die spätere Auszahlung. Sie spekulieren also letztlich darauf, daß Sie durch die nachgelagerte Besteuerung einen Vorteil haben gegenüber sofortiger Besteuerung. Diese Rechnung muß aber nicht unbedingt aufgehen, denn niemand weiß heute zu sagen, wie in Zukunft das Steuerrecht aussieht. Der Staat verteilt keine Geschenke, das sollen wir nur glauben! Gruß, Maria L.
pumaam 18.05.2008 | 11:30
Vielen Dank für die gut verständlichen Antworten! Das nur ein Vergleich zwischen steuerlicher Förderung und Zulage angestellt wird und keine Doppelförderung stattfindet, war mir zwar klar. Die 114 € werden ja auch schön auf die Steuerschuld addiert. Im weiteren Verlauf konnt ich nur nicht nachvollziehen wo und wie die Förderung dann erfolgt, da mein erstes Jahr Riester auch mit einer doppelten Haushaltsführung zusammenviel und ich die Steuererstattung nicht "auseinanderdividieren" konnte. Wenn meine 144 € somit in der Steuererstattung drinstecken, hätte das ja auch im Steuerbescheid noch irgendwo mit einem Satz genauer erläutert sein können - lang genug is dat Ding ja eh schon. Ansonsten ist das mit Riester wie mit allen anderen langjährigen Anlagen oder Versicherungen - eine Glaskugel zum in die Zukunft schaun wäre Goldes wert! Allein die Hoffnung stirbt zuletzt... :)
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