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Riesterzulagen für Azubis

von Paula17.10.2009 | 09:25
1532 Ansichten
11 Antworten

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Für meine Tochter (19 J), die bei mir wohnt, erhalte ich Kindergeld und auf meinen Riestervertrag auch die Kinderzulage von 185 €. Nun ist sie in Ausbildung, somit also sozialversicherungspflichtig. Frage: Hat sie zusätzlich die Möglichkeit, über einen eigenen Riestervertrag ihre Grundzulage von 154 € zu erhalten? (was ja bedeuten würde, für meine Tochter fließen sowohl 154 € Grundzulage als auch 185 € Kinderzulage).

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "FUN" 9:31 Uhr.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn die neuen med. Diagnosen (Verschlechterungen)vorliegen können Sie auch jetzt schon die Verlängerung beantragen; Sie müssen nicht bis 11/2010 warten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

"Was wollen Sie damit erreichen"?????

Rechtzeitig die unbefristete Rente! Wenn man eine Verschlimmerung hat immer sofort beantragen!

8 Antworten

F U Nam 17.10.2009 | 09:31
Guten Morgen Paula, Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde (gemäß BMF-Schreiben vom 17. November 2004 – RZ 26). Wenn Ihre Tochter jetzt also eigene Rentenversicherungsbeiträge auf Grund ihrer Ausbildung hat, ist sie ebenfalls berechtigt die Grundzulage bei Abschluß eines eigenen Vertrages mit Riesterförderung zu erhalten. Es liegen dann 2, von einander Unabhängige Verträge, vor.
Paulaam 17.10.2009 | 19:24
Danke für die Antwort. Und gleichzeitig eine weitere Frage: Ich bekomme, trotzdem meine Tochter sozialversicherungspflichtig ist, weiterhin Kindergeld und damit die entsprechende Kinderzulage. Es kann durchaus sein, dass das auch im nächsten Jahr so sein wird. Haben wir auch in diesem Fall Anspruch auf Kinder- und Grundzulage für meine Tochter? Ich habe mir sagen lassen, dass die Zulage nur ein Mal pro Person fließen kann. Danke im voraus. Paula
F U Nam 18.10.2009 | 11:06
Wie gesagt, da es sich hier um 2 voneinander unabhängige Tatbestände handelt, können unter den vorher beschriebenen Umständen 2 mal die Zulagen gewährt werden. Daürber hinaus können entsprechende Fragen auch unmittelbar an die ZfA gestellt werden: https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_81056/de/…
Beitragam 19.10.2009 | 08:45
Die Grundzulage ist für jeden Vertrag einmal möglich, die Kinderzulage für ein Kind nur auf den Vertrag der Person, die das Kindergeld erhält. Also nur einmal. Die Tochter bekommt noch einen einmaligen Einsteigerbonus von 200,- Eur, da sie vor 25.Lj.anfängt zu sparen.
Petraam 19.10.2009 | 10:34
Hallo, meine Eu-Rente ist bis Nov.2010 befristet. Es sind in 2009 leider nochmals Krankheiten aufgetreten z.b. Morbus bechterew, Herzrhytmusstörungen, Bluthochdruck. Meine Frage daher werden diese bei der erneuten Antragstellung auf weiter gewährung der EU-Rente berücksichtigt seitens der DRV ?
Erfahreneram 19.10.2009 | 17:58
Heute bereits einen Verlängerungsantrag für eine erst im November 2010 !! - also erst in mehr als 1 Jahr - auslaufende EM-Rente zu stellen ist nicht anzuraten ! Was wollen Sie damit erreichen ?? Sie bekommen doch ihre Rente noch mindestens 1 Jahr und das aufgrund der neuen Erkrankungen diese jetzt schon über Nov. 2010 hinaus verlängert wird, halte ich für unwahrscheinlich. Ihre in diesem Jahr neu gekommenen Erkrankungen bestehen ja auch noch im nächten Jahr - leider - weiter ( z.B. Morbus Bechterew gilt als unheilbar ! ) Bluthochdruck ( kann ja mit Medikamenten eingestellt werden ) und Herzryhtmusstörungen alleine bringen für eine EM-Rente - in der Regel - nicht sehr viel.... Insofern reicht es völlig aus, wenn Sie im April/Mai 2010 den Verlängerungsantrag stellen. Die neuen Erkrankungen sollten Sie auf jeden Fall dann im Antrag mit angeben und falls vorhanden auch ärztliche Atteste ihre behandelnden Ärzte gleich mit einreichen. Dies unterstützt und verkürzt das Verfahren meistens jedenfalls enorm.
Wolfgangam 20.10.2009 | 20:47
> "Was wollen Sie damit erreichen"????? ...Ihre Tastatur hat ein Problem/prellt - Sie wissen, wo Ihr IT-Bereich zum Wechseln sitzt ?! ;-) (sind grade frische Fachochschulabsolventen als 'Experten' zum Online-Schwatz mangels Planstelle verpflichtet worden? ...frag ich mich die letzten Tage gemessen an dem Inhalt der 'Experten'-Beiträge, ob des manchmal schnoddrigen Tons ...und das als offizielle Vertreter dieses Forum - sorry für die Kritik.) Natürlich hat Erfahrener Recht - was soll JETZT ein Antrag, wenn die EM noch läuft ...rechtzeitig vor Ablauf den Antrag auf Weiterzahlung reicht doch völlig - man kann auch Papier bewegen, um Luftzug zu erzeugen, der keinen kümmert ;-) Der einzige Grund, schon jetzt eine unbefristete EM-Rente zu erlangen, kann im evtl. weiter bestehenden Arbeitsverhältnis von Petra bestehen (entgültige Beendigung), hier Klarheit zu schaffen, ansonsten reicht der Neu/Weiterzahlungsantrag ein halbes Jahr vorher aus. Bis dahin werden die geschilderten Verschlechterung nicht wegfallen. Gruß w.
Petrqam 21.10.2009 | 20:56
Ich möchte mich bei allen bedanken die mir einen Rat gegeben haben. Werde meine Vorgehensweise überdenken. Danke nochmals Petra
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