Hallo simpatulka,
grundsätzlich sind 4 % vom Vorjahresbrutto der beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag zur Riesterrente zu entrichten. Allerdings werden die zustehenden Grundzulagen für Kinder und pro Erwachsenem in Abzug gebracht. Mindestens müssen jedoch 60 EUR als Sockelbeitrag eingezahlt werden. Der Höchstbetrag liebt bei 2100 EUR. Beim Arbeitslosengeld II wird der tatsächlich ausgezahlte Betrag als beitragspflichtige Einnahme gewertet zusätzlich zum erzielten Bruttoarbeitsentgelt.