Hallo,
dass Verfahren läuft wie folgt:
Sie haben eine Mitteilung gem. § 92 EStG von Ihrem Anbieter erhalten. Aufgrund dieser Mitteilung stellen Sie einen formlosen Antrag auf Festsetzung der Zulage bei Ihrem Anbieter. Die Mitteilung nach § 92 EStG sowie einen Versicherungsnachweis über die Pflichtmitgliedschaft in der Schweiz fügen Sie diesem Schreiben bei. Dieses Verfahren lässt sich zur Zeit nicht ändern, es wird allerdings an einem automatisierten Verfahren gearbeitet. Solange dieses Verfahren noch nicht läuft, werden Sie diesen formlosen Antrag jedes Jahr stellen müssen.
Ob ein "Fehler" bei der ZfA und/oder dem Anbieter vorliegt, kann hier nicht beurteilt werden.