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Rister Zulage Grenzgänge

von Hartmer02.03.2008 | 08:48
1769 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Grenzgänger, und arbeite in der Schweiz. Ich lebe in Deutschland, und zahle dort auch meine Steuern. Ich besitze als Riester Vertrag einen Fondssparplan (DWS Top Rente Balance). Jetzt hat die Zulagenbehörde die Zulagen 2003+2004 zurückgefordert. Die Fondsanteile sind verkauft worden. Jetzt muss ich manuell einen Antrag auf erneute Feststellung stellen. Dann werden die Zulagen wieder überwiesen. Mir entstehen jedoch Verluste (erneuter Ausgabenaufschlag, Kursverluste). Die Behötde weigert sich, diese zu übernehmen, ebenso die DWS (Fehler liegt ja bei der Zulagenstelle). Diese Prozedur erwartet mich jedes Jahr. Grenzgänger sind nur manuell abwickelbar. Daher wird die Zulage jedes Mal zurückgefordert. Die Prüfung der Berechtigung erfolgt jedes Jahr bei der deutschen Rentenversicherung, nicht jedoch bei der schweizer Rentenversicherung. Hier besteht kein Datenaustausch. Was kann ich machen. Ich sehe nicht ein, die Kosten zu bezahlen, da ich ja auch keinen Fehler begangen habe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

dass Verfahren läuft wie folgt:

Sie haben eine Mitteilung gem. § 92 EStG von Ihrem Anbieter erhalten. Aufgrund dieser Mitteilung stellen Sie einen formlosen Antrag auf Festsetzung der Zulage bei Ihrem Anbieter. Die Mitteilung nach § 92 EStG sowie einen Versicherungsnachweis über die Pflichtmitgliedschaft in der Schweiz fügen Sie diesem Schreiben bei. Dieses Verfahren lässt sich zur Zeit nicht ändern, es wird allerdings an einem automatisierten Verfahren gearbeitet. Solange dieses Verfahren noch nicht läuft, werden Sie diesen formlosen Antrag jedes Jahr stellen müssen.

Ob ein "Fehler" bei der ZfA und/oder dem Anbieter vorliegt, kann hier nicht beurteilt werden.

2 Antworten

?am 02.03.2008 | 16:13
Ihre Frage sprengt das Forum der deutschen Rentenversicherung.
Amadéam 03.03.2008 | 13:30
Haben Sie Ihren Anbieter die Vollmacht erteilt, von dort aus den jeweiligen Zulagenantrag zu stellen? Wenn ja empfiehlt es sich, diesen zu widerrufen und die Zulage in eigener Regie Jahr für Jahr zu beantragen. Oder - Sie lassen diesen Wahnsinn, der Ihnen nur unnötig Fesseln anlegt und bilden freies Altersvorsorgekapital.
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