Einen Anspruch hat man darauf nicht.
Es wäre allerdings in Ihrem Sinn, wenn Sie die Bilder gedruckt mitbringen, so dass sich der Gutachter ein umfassendes Bild von Ihrem gesundheitlichen Zustand machen kann.
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Einen Anspruch hat man darauf nicht.
Es wäre allerdings in Ihrem Sinn, wenn Sie die Bilder gedruckt mitbringen, so dass sich der Gutachter ein umfassendes Bild von Ihrem gesundheitlichen Zustand machen kann.
Ich glaube kaum daß auf den Röntgenbildern irgendeine Art von Virus oder so da drauf ist, die Röntgenbilder wurden ja gleich nach dem MRT ,in der Radiologie auf CD gebrannt. Die konnte ich noch am selben Tag mit nach Hause nehmen. PS: Auf meinem normalen PC kann ich die Bilder ohne weiteres einlesen.Die "modernen" Dienstleistungsunternehmen der Rentenversicherung haben leider keine CD-Laufwerke.Was nicht nur mit der "Modernisierung" zu tun hat, sondern einfach eine Sicherheitsvorkehrung ist, dass keine Viren unbeabsichtigt ins Netzwerk des RV-Trägers gelangen über Datenträger wie CD-Roms, USB-Sticks etc. Das wäre fataler als sich Röntgenbilder ausdrucken zu lassen :D
Was gibt ihnen eigentlich das Recht mir unterstellen zu wollen, ich würde da ein Virus oder so ähnlich draufbrennen. Ich habe doch geschrieben daß die CD mit den Röntgenbildern direkt in der Radiologie mit Label angefertigt wurden. Üblicherweise sind diese CD´s keine wiederbeschreibaren Medien. Und überhaupt was ich gesehen habe oder nicht auf der CD spielt sehr wohl eine Rolle. ( Als Beweismittel).Bloß weil es keine Röngenbildern mehr auf Papier gibt, kann es ja wohl nicht sein , daß Röntgenbilder bei der Begutachtung keine Rolle mehr spielen würden. In dieser Hinsicht sehe ich mich in meinen Rechten beeinträchtigt ( nicht Würdigung vorhandener Röntgenaufnahmen bei der Begutachtung etc. ). Möglicherweise ein Grund ein Gutachten anzufechten, z.B. beim Sozialgericht .Ich glaube kaum daß auf den Röntgenbildern irgendeine Art von Virus oder so da drauf ist, die Röntgenbilder wurden ja gleich nach dem MRT ,in der Radiologie auf CD gebrannt. Die konnte ich noch am selben Tag mit nach Hause nehmen.Und woher soll der Gutachter wissen, dass SIE keine Schadstoffsoftware drauf gebrannt haben? Was Sie gesehen haben oder glauben, ist völlig unerheblich. Sicherheit geht vor!
Wenns danach geht, dann dürften Gutachter ebenfalls keine Berichte vom Hausarzt oder Facharzt bei der Begutachtung heranziehen, denn die kennt der Gutachter ja auch nicht.Was gibt ihnen eigentlich das Recht mir unterstellen zu wollen, ich würde da ein Virus oder so ähnlich draufbrennen.Ich habe nichts unterstellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass Sie der Gutachter nicht kennt und Ihnen somit auch kein blindes Vertrauen entgegenbringen kann. Ich würde auch nicht ohne weiteres Datenträger verwenden, nur weil mir mein Nachbar versichert hat, es sei keine Schadstoffsoftware drauf. Wie naiv sind Sie eigendlich?
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