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@Rosana -Altersrente ohne Abschläge

von Karina1312.09.2009 | 22:00
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4 Antworten

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Hallo Rosanna, sehe gerade dass Sie im Forum aktiv sind. Sie hatten mir vor längerer Zeit bei meinem Problem der 10,8% Abschläge mit gutem Rat geholfen. Auf diesem Wege möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich jetzt die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge beziehe. Mir fehlte ja zum Stichtag 16.11.2000 der Vertrauensschutz. Habe ihn durch rückwirkende Anerkennung des GdB 50 vom VA erhalten. So konnte ich in die Altersrente wechseln. Mit feundlichen Grüßen Karina13

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Frau sollte wie von Wolfgang vorgeschlagen mehrere Renten gleichzeitig beantragen. Sollte Ihre Frau vor dem 01.01.1951 geboren sein, dann kann Sie auch die Altersrente für Versicherte beantragen, die bei Beginn der Rente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Sollte Ihre Frau einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 Prozent oder mehr haben bzw. sollte ein entsprechender Antrag bereits gestellt sein, so sollte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden.

3 Antworten

Rosannaam 12.09.2009 | 22:11
Na das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht! Freue mich für Sie und wünsche Ihnen noch einen SEEEEEHHHHR langen Bezug dieser Rente. ;-)) MfG Rosanna.
Bernd Michelmannam 15.09.2009 | 15:31
Hallo, meine Frau geht mit 63 vorzeitig in die Altersrente. Sie müsste also 7,2% Abzüge in Kauf nehmen. Besteht durch ihr chronisches Asthma die Möglichkeit diesen %-Satz zu reduzieren? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Bernd Michelmann
Wolfgangam 15.09.2009 | 21:46
Hallo Bernd, Ihre Frau kann alternativ/gleichzeitig zur AR an langjährig Versicherte die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen - die hätte keinen Abschlag. Ob's medizinisch reicht *hüstel, wegen 'nur' Asthma, ist eine andere Sache. Die DRV leitet dann ein med. Prüfverfahren für diese Rente ein, zahlt erstmal - falls es sich über 63 hinziehen sollte - die AR ab 63, und wenn's tatsächlich zur Rente wegen voller Erwerbsminderung reichen sollte, bekommt Ihre Frau rückwirkend die Rente ohne Abschlag bis zur Regelaltersrente. Weisen bei Antragstellung nur auf den schlechten Gesundheitszustand hin, dass die Doppelbeantragung nicht vergessen wird. Gruß w.
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