Ihre Frau sollte wie von Wolfgang vorgeschlagen mehrere Renten gleichzeitig beantragen. Sollte Ihre Frau vor dem 01.01.1951 geboren sein, dann kann Sie auch die Altersrente für Versicherte beantragen, die bei Beginn der Rente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Sollte Ihre Frau einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 Prozent oder mehr haben bzw. sollte ein entsprechender Antrag bereits gestellt sein, so sollte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden.