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Experten-Antwort

RPK-kostenübernahme

von OPA129.11.2010 | 18:02
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7 Antworten

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Meine REHA Beraterin ist in Urlaub,kann ich also nicht anrufen. Vertretung von ihr ist überfordert. Deshalb meine Frage im „Forum“ Ich soll eine RPK -Maßnahme machen von der RV aus. Meine Fragen sind, zur Kostenübernahme 1. Die erste Fahrt zur Einrichtung, die mich begutachten. Wo und wie beantrage ich das Fahrgeld dort hin (gibt es einen Vordruck)? 2. Habe einen Hund, der versorgt werden muss wenn ich dort Stationär bin. Wird das von der Haushaltshilfe übernommen, die ich beantragen kann? 3. Kann ich nach der Begutachtung, eine andere Einrichtung wählen, die näher an meinem Wohnort liegt und ich sie im Tagespendelbereich erreichen kann? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Opa1,

die erforderlichen Reisekosten anlässlich einer Reha-Maßnahme werden von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In vielen Fällen können die Reisekosten im Übrigen gleich bei der Aufnahme in der Rehaklinik geltend gemacht werden. Nähere Hinweise zur Beantragung und Auszahlung der Reisekosten konkret für Ihren Fall enthält Ihr Bewilligungsbescheid zur Maßnahme. Bei Fragen hierzu sollten Sie sich direkt mit Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

Kosten zur Betreuung von Haustieren während einer Reha-Maßnahme können von der Rentenversicherung leider nicht übernommen werden.

Ob Sie noch eine andere Einrichtung auswählen können, kann ich von hieraus leider nicht beurteilen. Normalerweise wird die Einrichtung bereits mit der Bewilligung der Maßnahme verbindlich festgelegt. Insoweit können Sie sich zur Klärung nur an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.

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6 Antworten

KSCam 29.11.2010 | 18:35
Wie weit ist das ganze schon gediehen? Ist die Maßnahme bereits bewilligt, oder läuft noch der Antrag oder ist alles erst im Vorstadium? Je nach Bearbeitungsstadium klärt sich doch eh alles, grundsätzlich bekommen Sie sowohl die Kosten zur notwendigen Begutachtung als auch zur Maßnahme erstattet. Und ob die Maßnahme stationär oder ambulant stattfinden soll, auch das klärt man eigentlich vorher- was raten den Ihre Ärzte? Ja und die Hundeunterbringung ist nun wirklich nicht Sache des Beitragszahlers - Haushaltshilfen werden für Kinder, aber nicht für Hund, Katze, Hase, Papagei, Sittich und co gewährt....man sollte das Anspruchsdenken nicht übertreiben. Je nach Bearbeitungsstand können Sie sich auch an die Sachbearbeitung der DRV wenden, dazu brauchen Sie nicht unbedingt den Reha Berater.
Elisabetham 29.11.2010 | 19:01
Die Übernahme von Fahrtkosten ist gar kein Problem. Wenn du zum Gutachter musst, übersendet dir die DRV gleich einen Kostenübernahmeschein. Den solltest du zu Hause ausfüllen und der Gutachter unterschreibt ihn dir. Die DRV übernimmt sogar die Gebühren für die Parkuhr. Du bekommst pro km 20 Cents erstattet. Ich wurde von Düsseldorf nach Solingen zum Gutachter geschickt. Wenn man ein Haustier hat und wird krank, hat man ein ernsthaftes Problem, wofür sich keiner interessiert und der Art. 20a GG interessiert den Toten.
OPA1am 29.11.2010 | 19:52
RPK ist bewilligt von der RV.
OPA1am 29.11.2010 | 22:31
Elisabeth, ich habe Probleme,deshalb die RPK. Das mit denTieren ist mir schon gesagt wurden,von einer freundlichen Mtarbeiterin der ARGE. Es hilft wirklich, den alten hund weg zu geben(er ist ja schon 15 Jahre alt) und zu wissen, das ich ihn nicht mehr sehen werde. Find nur blöd, das der Kater gleich mit weg kommt. Der ist noch nicht so alt. LG OPA1
Useram 30.11.2010 | 07:20
Es gibt doch sicher irgendwelche Tierhotels oder Fachkräfte die sich während der Reha um die Tiere kümmern. Dies müssten Sie aber dann natürlich selber zahlen.
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