Hallo Opa1,
die erforderlichen Reisekosten anlässlich einer Reha-Maßnahme werden von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In vielen Fällen können die Reisekosten im Übrigen gleich bei der Aufnahme in der Rehaklinik geltend gemacht werden. Nähere Hinweise zur Beantragung und Auszahlung der Reisekosten konkret für Ihren Fall enthält Ihr Bewilligungsbescheid zur Maßnahme. Bei Fragen hierzu sollten Sie sich direkt mit Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.
Kosten zur Betreuung von Haustieren während einer Reha-Maßnahme können von der Rentenversicherung leider nicht übernommen werden.
Ob Sie noch eine andere Einrichtung auswählen können, kann ich von hieraus leider nicht beurteilen. Normalerweise wird die Einrichtung bereits mit der Bewilligung der Maßnahme verbindlich festgelegt. Insoweit können Sie sich zur Klärung nur an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.